BBW informiert über Chemikalien-Verordnung
- 17.08.2007
- Monitor
- red.
„Reach“ schafft ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Betroffen von der Richtlinie könne auch Handelsunternehmen sein, zum Beispiel wenn sie als EU-Importeur auftreten oder größere Mengen beziehen. Importeure von mehr als einer Tonne von zum Beispiel Duftkerzen, Lacken, Farben und anderen chemischen Erzeugnissen könnten betroffen sein. Die Mitglieder des BBW sind im Regelfall auch Mitglied im Einzelhandelsverband und können online unter einzelhandel.de einen Praxisleitfaden abrufen. Mitglieder des Forum bürowirtschaft und direkte BBW-Mitglieder können den Leitfaden auch bei der BBW-Geschäftsstelle anfordern: bbw@einzelhandel.de.
Ein weiteres Thema ist die Informationspflicht der Händler in Richtung gewerbliche Endkunden. Es muss automatisch gewährleistet sein, dass die „Reach“-relevanten Informationen über Stoffe zur Verfügung gestellt werden. Das heißt für den BBW natürlich auch, dass die Hersteller überhaupt erstmal diese Daten liefern müssen. Die notwendigen Schritte müssen zwischen Handel und Hersteller diskutiert werden, weil die rechtlichen Vorgaben bislang keine eindeutigen Abläufe vorschreiben. Der HDE stellt über den Leitfaden auch Musteranschreiben an die Lieferanten zur Verfügung. Somit kann der Handel selbst die Umsetzung des gigantischen Verordnungswerks vorantreiben und damit bei den Endkunden punkten.
Kontakt: www.bürowirtschaft.info