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Ranzen und Kartuschen fallen unter das ElektroG

KFZ-Beleuchtungen mit austauschbaren LEDs oder Xenon-Brennern und Druckerkartuschen mit integrierten Chips fallen nach Vorgabe der Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Hersteller, Importeure und Vertreiber müssen diese Geräte für die Entsorgung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren. Von dieser Praxis sind darüber hinaus weitere Geräte mit integrierten LEDs betroffen, darunter auch beleuchtete Schulranzen. „Die Zahl der betroffenen Geräte erweitert sich kontinuierlich“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Welche Produkte registrierungspflichtig sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung.“

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth ist die „gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie wurde im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten - kurz der WEEE-Richtlinie - in nationales Recht von Herstellern gegründet.

Mit Beleihungsbescheid vom 06. Juli 2005 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem ElektroG übertragen. Die stiftung ear sichert die wettbewerbsgerechte Umsetzung des ElektroG.

Bei Verstoß gegen die Vorgaben des ElektroG drohen Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber. Betroffene Unternehmen berät das Team des WEEE-Full-Service der Bitkom Servicegesellschaft kostenlos zu den Anforderungen des ElektroG und der Registrierung bei der stiftung ear. Das Angebot der WEEE-Full-Service umfasst darüber hinaus die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie und Sonderkonditionen für die Entsorgung.

Weitere Informationen und kostenlose Beratung: www.bitkom-garantie.de

Kontakt: www.bitkom-service.de, www.stiftung-ear.de

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