Vorsicht bei Geschenken an Geschäftspartner
- 18.05.2010
- Monitor
- Jörg Müllers
Dabei dürfen Geschenke eigentlich grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, selbst wenn sie betrieblich veranlasst sind. Ausnahme – so die Essener Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner – seien lediglich Geschenke an einen Geschäftsfreund, die die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen vertiefen und verbessern helfen sollen. Diese dürften aber den Gesamtwert pro beschenkter Person im Jahr von 35 Euro nicht übersteigen. Diese Freigrenze dürfe nicht einmal um einen Cent überschritten werden. Doch nicht nur der „Geber“ muss die Regelungen genau beachten: Oft denken auch die Empfänger nicht daran, dass sie den Wert der Geschenke als Betriebseinnahmen berücksichtigen müssen. In letzter Zeit sei festzustellen, dass es die Finanzverwaltung wie auch die Gerichte zum Ärger der Beschenkten mit der Beachtung der formalen Vorschriften peinlich genau nähmen.
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