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Kopierstationen ohne Vergütungspflicht

  • 18.07.2008
  • Monitor
  • Jörg Müllers

Der Bundesgerichtshof hat jetzt eine Klage der VG Wort abgewiesen: Demnach besteht für Geräte, die CDs oder DVDs ohne PC-Hilfe kopieren können, kein Anspruch auf eine urheberrechtliche Gerätevergütung.

Diese Vergütung ist vorgesehen für Geräte, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk durch Ablichtung (wie etwa Kopierer oder Scanner) vervielfältigen. Die VG Wort hatte im Vorfeld einen Hersteller von Datenträger-Kopierstationen verklagt und verlangt, dass dieser pro verkaufter Station 1227,10 Euro zahlt.

Kontakt: www.vgwort.de

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