Kopierstationen ohne Vergütungspflicht
- 18.07.2008
- Monitor
- Jörg Müllers
Diese Vergütung ist vorgesehen für Geräte, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk durch Ablichtung (wie etwa Kopierer oder Scanner) vervielfältigen. Die VG Wort hatte im Vorfeld einen Hersteller von Datenträger-Kopierstationen verklagt und verlangt, dass dieser pro verkaufter Station 1227,10 Euro zahlt.
Kontakt: www.vgwort.de