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E-Postbrief-Werbung ist irreführend

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass die Aussage der Deutschen Post in einer Werbebroschüre zum E-Postbrief, er sei „So sicher und verbindlich wie der Brief“, irreführend ist.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Diese geht davon aus, dass Verbraucher wichtige Fristen, versäumen könnten, wenn sie auf die Angaben der Post zum Online-Brief vertrauen. Für viele Bereiche, wie etwa Kündigungen von Wohnungen, sei die Schriftform und die eigenhändige Unterschrift zwingend notwendig, berichtet auch „Spiegel online“. Eine sichere elektronische Signatur gebe es für den E-Postbrief noch nicht.

Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Bonn vom 30. Juni (14 O 17/11) hat die Verbraucherzentrale eine Unterlassung erwirkt, den E-Postbrief als „sicher und verbindlich“ zu bezeichnen. Zudem darf die Deutsche Post auch nicht länger damit werben, dass der E-Postbrief „die Vorteile des klassischen Briefs in das Internet“ übertrage und „damit auch in der elektronischen Welt eine verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation“ biete.

Die Aussage erweckt nach Auffassung der Richter den Eindruck, dass der E-Postbrief rechtskräftig sei, dies sei er aber nicht. Für den nicht rechtskundigen Nutzer seien die Werbeaussagen gefährlich, weil er sich „darauf verlassen könnte, dass er sich, beispielsweise bei fristgebundenen, in einer bestimmten Form abzugebenden Willenserklärungen, mit deren Abgabe per E-Postbrief begnügen könnte“.

openjur.de/u/170975.html

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