Unternehmensteuerreform plagt Einzelhandel
- 18.09.2007
- Monitor
- red.
Durch die Neuregelung der Gewerbesteuer würde der Handel im Gesamtergebnis der Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet. Dies gelte unabhängig von der Rechtsform der Unternehmen. Hauptursache dafür sei die Hinzurechnung eines Teils der Mieten, Pachten oder Leasingraten für die Geschäftslokale zum Gewerbeertrag mit in der Konsequenz deutlich höheren Gewerbesteuern. Belegt wird diese Aussage durch eine gemeinsame Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK ) und des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE) mit konkreten Daten aus 800 Betrieben. „Besonders betroffen von höheren Steuerzahlungen sind der Facheinzelhandel in den Innenstädten und die Nahversorger in den Wohngebieten. Zahlreiche Unternehmen, die Mehrbelastungen tragen müssen, weisen Gesamtsteuerlasten von über 60 Prozent aus“, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In nicht wenigen Fällen komme es zu einer gravierenden Substanzbesteuerung. Das gelte für gut verdienende Einzelhandelsbetriebe, vor allem aber auch für solche, die bereits mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Genth warnte: „Hier wird die Steuerlast, die teilweise den Verlust deutlich erhöht, zum endgültigen Aus dieser Betriebe führen.“ DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben betonte: „Bei unseren 250 durchgerechneten Fällen werden 87 Prozent der Personenunternehmen nach neuem Recht mehr belastet.“
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