Gericht bremst Discounter
- 18.12.2009
- Monitor
- Werner Stark
Deutschlands oberste Verwaltungsrichter bekräftigten damit, dass die Errichtung eines Discount-Marktes nicht zulässig ist, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft geschädigt werden könnten. Das gelte auch dann, wenn die Geschäfte nur in so genannten Nahversorgungsbereichen liegen, entschied der 4. Senat.
Bei dem Rechtsstreit ging es um Klagen von Discountern, die in Köln (Plus) und München (Aldi) Märkte eröffnen wollten. Die Städte hatten die Genehmigungen wegen der zu erwartenden "schädlichen Auswirkungen" verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte gestern diese Auffassung (Az.: BVerwG 4 C 1.08 und 4 C 2.08).