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"Helpdesk" informiert über Chemikalienrecht

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erweitert ihr Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht.

Unter dem Namen "REACH-CLP Helpdesk" berät die nationale Auskunftstelle bei der BAuA ab sofort nicht nur zur REACH-Verordnung, sondern gibt Auskunft zu den Themen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Auslöser für die Einrichtung des Angebotes ist die entsprechende Verordnung, die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Nach einer Übergangszeit werden die bisherigen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Zubereitungen außer Karft gesetzt.

Die neue Verordnung bringt dabei neue Pflichten für Unternehmen mit sich. Dazu gehört beispielsweise die Meldung von Stoffen in das Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Bei der Umstellung auf das neue System gibt der "Helpdesk" praktische Hilfestellung und steht den von REACH und CLP Betroffenen mit seinen Experten zur Seite.

Kontakt: www.reach-clp-helpdesk.de

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