Neue Vorgaben für elektronische Bürogeräte
- 19.12.2007
- Monitor
- Werner Stark
Noch vor Weihnachten soll die Neufassung der EU-Verordnung über ein Kennzeichnungssystem für Strom sparende Bürogeräte verabschiedet werden. Damit werden alle Bundesministerien verpflichtet, bei EU-weit auszuschreibenden Aufträgen Stromsparanforderungen aufzustellen. Diese müssen mindestens den aktuellen Kriterien des Energy Star-Labels entsprechen. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung darüber hinaus verbindliche Leitlinien für Energieeffizienzkriterien im Rahmen der Beschaffung von Bundesdienststellen entwickelt. Der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) im Rahmen der Initiative EnergieEffizienz aktualisierte Leitfaden "Energieeffiziente Bürogeräte professionell beschaffen" beschreibt praxisnah, wie Energieeffizienzkriterien in den Beschaffungsprozess integriert werden können. Der Leitfaden kann unter www.office-topten.de gegen eine Schutzgebühr von 28 Euro bestellt werden.
Kontakt: www.dena.de