Bei Mängeln zahlt Händler auch Aus- und Einbau
- 20.06.2011
- Monitor
- red.
Der EuGH in Luxemburg will damit die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher weiter stärken, so die Begründung. Verkäufer müssten ihren Kunden eine einwandfreie Ware liefern. Den Verbrauchern dürfe bei Mangelware kein Schaden entstehen, weshalb Händler ein neues Produkt bereitstellen und die bei Lieferung sowie Ein- und Ausbau entstandenen Kosten nun zudem übernehmen müssen, wenn der Mangel sich nicht reparieren lässt und vor dem Einbau nicht erkennbar war. Nur wenn die finanzielle Aufwendung unverhältnismäßig hoch ist, darf ein Gericht den zu zahlenden Betrag begrenzen. Der Kunde hat dann aber immer noch das Recht, zwischen Austausch oder Entschädigung, beispielsweise durch Preisminderung, zu wählen (Az: C-65/09). Ursache für den Urteilsspruch waren deutsche Gerichte, die sich aufgrund zweier Verbraucherklagen an den EuGH gewandt hatten.
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