Tonerstaub: Bundesanstalt gibt Entwarnung für den Büroarbeitsplatz
- 20.08.2015
- Monitor
Die Abschätzung beruht auf den bislang bekannten Belastungsdaten in Bezug auf Emissionen von Druckern, Kopierern und Tonerstäuben am Büroarbeitsplatz. Bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist laut BAuA für Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten der Allgemeine Staubgrenzwert von Relevanz. Dieser werde an Büroarbeitsplätzen weit (etwa um den Faktor 100) unterschritten. Dennoch sollten Räume, in denen sich Laderdrucker und Kopiergeräte befinden, „hinreichend groß und gut belüftet sein“.
Entwarnung gab die Bundesanstalt auch für Servicetechniker und Beschäftigte in Recyclingbetrieben, „wenn die Staubbelastung durch geeignete Maßnahmen gering gehalten wird“. Dazu zählt etwa eine Reinigung mit geeigneten Staubsaugern oder feuchten Tüchern. Die Publikation steht zum Download bereit.
Kontakt: www.baua.de