BusinessPartner PBS

Steuerfreier Vermögensübertrag verfassungswidrig?

  • 20.11.2012
  • Monitor
  • Stefan Syndikus

Der Bundesfinanzhof lässt aktuell vom Bundesverfassungsgericht die geltende Regel zur steuerfreien Übertragung von Betriebsvermögen prüfen.

Nach dem derzeit geltenden Recht kann begünstigtes Betriebsvermögen gemäß der §§ 13a ff. des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes weitestgehend steuerfrei oder bei Ausübung der Option gänzlich steuerfrei übertragen werden. Diese Begünstigung von Betriebsvermögen könnte somit bald ihr jähes Ende finden, denn der Bundesfinanzhof hat das Erbschaftsteuergesetz mit Beschluss vom 27. September 2012 ( II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, da es das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig hält. Darauf weist die Steuerbearterin Barbara Miosga hin, Leiterin der Niederlassung Düsseldorf der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner aus Essen.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes ist die fast vollständige steuerliche Freistellung beim Vererben oder Verschenken von Betriebsvermögen verfassungswidrig. Es sei nicht anzunehmen, dass eine entsprechende Erbschaft-/Schenkungssteuer eine Fortführung geerbter beziehungsweise geschenkter Betriebe gefährde. Die diesbezügliche Ansicht des Gesetzgebers kritisierte der Bundesfinanzhof scharf. Insbesondere das Argument des Arbeitsplatzerhalts sei nicht tragfähig. So gelte für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten zwar die sogenannte Arbeitsplatzklausel, wonach Firmenerben beziehungsweise -beschenkte nur von der Erbschaft-/Schenkungssteuer befreit werden, wenn sie den Betrieb fünf oder bei Ausübung der Option sieben Jahre fortführen und die Arbeitsplätze in Deutschland erhalten. Das Gesetz erlaube aber die Umgehung dieser Klausel auf einfachste Art und Weise. Entscheidend ist nämlich nicht die Anzahl der Arbeitsplätze, sondern die sogenannte Lohnsumme. Der Geschäftsführer einer GmbH kann insoweit beim Abbau von Arbeitsplätzen und bei Erhöhung der eigenen Vergütung die Ausgangslohnsumme erreichen und somit in den Genuss der Begünstigung kommen.

Darüber hinaus können Firmeninhaber laut Bundesfinanzhof privates Vermögen in unbegrenzter Höhe zu Betriebsvermögen umwidmen und es steuerfrei, oder zumindest nur gering versteuert, ihren Beschenkten/Erben überlassen. Des Weiteren ist es nach derzeitig geltender Rechtslage möglich, Anteile an einer GmbH oder GmbH & Co. KG, deren Vermögen ausschließlich aus Sparanlagen und Festgeldkonten besteht, zu vererben oder zu verschenken, ohne dass Erbschaft/Schenkungssteuer anfällt. Auch dies verstoße nach Ansicht des Bundesfinanzhofes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

„In diesem Zusammenhang hatte das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz bereits einmal für verfassungswidrig erklärt. Es ist durchaus davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung wiederum für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber auffordert, Abhilfe zu schaffen.“ Letztendlich sei ebenfalls zu beachten, dass im nächsten Jahr Bundestagswahlen sind. „Im Falle eines Regierungswechsels ist - unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - durchaus wahrscheinlich, dass auch die eventuell neue Regierung die Begünstigung für Betriebsvermögen abschafft beziehungsweise erheblich einschränkt. Es ist daher höchste Zeit, sich Gedanken über eine Unternehmensnachfolge zu machen und diese auch gegebenenfalls vorzuziehen", erklärt Steuerberaterin Barbara Miosga.

Kontakt: www.bundesfinanzhof.de

Verwandte Themen
Kunden erwarten heute zunehmend Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten. Drei Viertel der Händler teilen laut Bitkom Informationen zu Zertifizierungen sowie Materialien und Inhaltsstoffen, die Mehrheit informiert zu Reparaturmöglichkeiten beziehung
Mehrheit der Händler informiert über Nachhaltigkeitsaspekte weiter
Ein neues Element des Orgatec-Programms ist das Wherever Whenever – Work Culture Festival. Die ersten Speaker stehen fest. (Bild: IBA)
IBA mit hochkarätigem Programm auf der Orgatec weiter
Die neue Funktion “Kleine und mittlere Unternehmen bevorzugen” macht die zahlreichen kleinen Unternehmen, die auf Amazon Business verkaufen, für große Unternehmen, Behörden und das Gesundheitswesen besser auffindbar. (Bild: Screenshot business.amazon.de /
Amazon Business hilft Großkunden bei KMUs einzukaufen weiter
OpenTalk legt besonderen Wert auf Datensicherheit und Datenschutz – ideal für die öffentliche Verwaltung. (Bild: OpenTalk)
Thüringer Landesverwaltung setzt auf OpenTalk weiter
Nach acht Veranstaltungen schließt die Insights-X ihre Tore (Bild: Spielwarenmesse eG / Foto: Alex Schelbert)
Insights-X wird eingestellt weiter
Michele Schönherr, COO Partner Management & Platform Economy bei d.velop (Bild: d.velop)
d.velop und q.beyond schließen Project-Delivery-Partnerschaft weiter