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Mit dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Digitalpakt Schule gemacht. (Foto: monkeybusinessimages/iStock/Getty Images)
Mit dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Digitalpakt Schule gemacht. (Foto: monkeybusinessimages/iStock/Getty Images)

Grundgesetzänderung: Vermittlungsausschuss macht Weg für Digitalpakt Schule frei

Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich geeinigt. Mit dem Digitalpakt sollen die Länder vom Bund fünf Milliarden Euro für eine bessere technische Ausstattung in Schulen erhalten.

Auch unmittelbar damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden könnten nach der vorgeschlagenen Neufassung des Artikels 104c des Grundgesetzes finanziert werden. Die im Bundestagsbeschluss von Dezember 2018 enthaltene und umstrittene Formulierung, die Finanzhilfen „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ zu gewähren, wurde gestrichen.

Auch bei den Kontrollrechten des Bundes über die Verwendung der Gelder erreichte der Vermittlungsausschuss eine Einigung. Nach seinem Vorschlag dürfte die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen, um die zweckentsprechende Mittelverwendung zu gewährleisten.

Ein weiterer Aspekt des Kompromissvorschlages betrifft die finanzielle Beteiligung der Länder an den künftigen Bundesprogrammen im Bildungsbereich, sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Hierzu bestimmt der vorgeschlagene Artikel 104b des Grundgesetzes, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext sah vor, dass sich die Länder immer in gleicher Höhe wie der Bund beteiligen müssen.

Der derzeit amtierende Vorsitzende Hermann Gröhe (CDU) erklärt dazu: „Der Vermittlungsausschuss hat seine Verhandlungsfähigkeit wieder einmal bewiesen. In kurzer Zeit haben wir ein gutes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Kompromiss in Bundestag und Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit findet. Damit können nun die vorgesehenen Milliarden aus dem Bundeshaushalt schon bald fließen und den Schulen in unserem Lande zu Gute kommen.“

Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses muss nun noch von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt werden. Der Bundestag soll bereits morgen entscheiden. Der Bundesrat wird in seiner nächsten Sitzung am 15. März über den Einigungsvorschlag abstimmen.

Kontakt: www.vermittlungsausschuss.de 

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