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Zahlungsverkehr steht vor Veränderungen

Nur noch bis zum 1. Februar 2016 kann der Handel das Elektronische Lastschriftverfahren in seiner heutigen Form einsetzen. Der HDE fordert Vereinfachungen bei den neuen Verfahren.

Mit dem Ziel, einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) zu schaffen, führt die Europäische Union die SEPA-Verordnung ab Ende 2013 ein. Vorgesehen sind einheitliche Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr. Auf nationale Verfahren wie das in Deutschland häufig eingesetzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) soll zukünftig verzichtet werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich deshalb jetzt beim Europäischen Bankenverband (EPC) für Vereinfachungen der vorgesehenen künftigen Bezahlverfahren eingesetzt. Nach Aussage der Experten geht es dabei vor allem um für alle Nutzer akzeptable Bedingungen beim Lastschriftenverfahren. „Die bisherige Entwicklung der Regelwerke hat sich vor allem auf die Bankenprozesse konzentriert, ohne dass die Auswirkungen auf die Nutzer ausreichend beachtet wurden. Hier ist noch Nachbesserungsbedarf“, erklärt HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Der HDE plädiert unter anderem für den Verzicht auf die Angabe von Namen und Adresse des Zahlers bei der Lastschrift, da diese ohnehin nicht überprüft würden und das Verfahren für den Kunden sehr umständlich werden lassen. Auch der Umweltschutz käme in den bisherigen Plänen zu kurz: Bislang ist bei der Verwaltung der Lastschriften die Papierform vorgesehen. Außerdem forderte der HDE die deutsche Kreditwirtschaft dazu auf, die bereits heute mögliche SEPA-Option einer verkürzten Einzugsfrist zu unterstützten. Sollten die Banken diese Option nicht nutzen, müssten Händler künftig mindestens fünf Tage auf den Forderungsausgleich warten. Auch hier äußert Ulrich Binnebößel Bedenken: „Eine solche Verzögerung würde die Händler deutlich schlechter stellen als heute und ist nicht akzeptabel.“

Kontakt: www.einzelhandel.de

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