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Hersteller sollen rückwirkend Kopierabgaben zahlen

Der BGH hat seine Entscheidungsgründe zu einem Urteil vorgelegt, nach dem Hersteller verpflichtet werden, für alle bis 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich Urheberrechtsabgaben zu zahlen.

Betroffen sind Druckermodelle mit Kopier-, Scan- und Faxfunktion. Die Abgaben liegen zwischen 38 und 614 Euro pro Gerät. Insgesamt verlangen die Verwertungsgesellschaften für alle bis einschließlich 2007 verkauften Geräte mehr als 900 Millionen Euro von der Industrie. Auf leistungsfähige Einstiegsgeräte, die heute ab 70 Euro verkauft werden, müsste dann laut Bitkom eine zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. „Dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Viele Verbraucher könnten sich  nach Ansicht des Verbandes die in Deutschland künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten. Auch deutsche Händler würden international benachteiligt, weil viele Kunden dann bei ausländischen Anbietern kaufen.

Die Abgaben werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert und sollen das legale Kopieren von Texten im privaten Bereich abgelten. Die vom BGH bestätigten Tarife für die preiswerten Multifunktionsgeräte sind genauso hoch wie die Abgaben für reine Kopiergeräte. Aktuell verhandelt der Branchenverband mit der VG Wort um eine Anpassung der Abgabenhöhe für Multifunktionsgeräte. Hierfür sorgt das neue Urheberrecht, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Danach werden Abgaben nicht vom Gesetzgeber festgelegt, sondern zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden als Vertreter der Geräteindustrie ausgehandelt.

Kontakt: www.bitkom.org

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