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Vergütungspflicht für Drucker weiter unklar

Der Bundesgerichtshof legt die Verfahren zu Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser soll nun zur grundsätzlichen Klärung der Rechtslage beitragen.

Der Hightech-Verband Bitkom begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). „Wir sind optimistisch, dass der EuGH zu dem Ergebnis gelangt, dass Drucker und PCs nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen mittels fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorzunehmen“, sagte Volker Smid vom Bitkom-Präsidium. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun grundsätzliche Auslegungsfragen zur europäischen Richtlinie 2001/29/EG klären. Die konkrete Anwendung ist dann wieder Sache des Bundesgerichtshofs.

Gegenstand der Verfahren sind Forderungen der Verwertungsgesellschaft Wort nach Urheberrechtsabgaben für reprographische Vervielfältigungen für Drucker und PCs für die Jahre 2001 bis 2007 – also vor der ab 2008 geltenden Rechtslage. Damit soll das legale Kopieren von Werken abgegolten werden. Für jeden in dieser Zeit in Deutschland verkauften PC hatte die VG Wort 30 Euro Abgaben gefordert, pro Drucker sollten zwischen 10 und 300 Euro gezahlt werden. Insgesamt ging es dabei allein bei Druckern um eine Summe von über 900 Millionen Euro. Ende 2007 hatte der BGH die Auffassung des Bitkom bestätigt, dass Drucker alleine nicht geeignet sind, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner. Diese Geräte werden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt. Auch pauschale reprographische Urheberrechtsabgaben auf PCs hatte der BGH im Jahre 2008 nach alter Rechtslage für unrechtmäßig erklärt.

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die BGH-Urteile aufgehoben. Ausschlaggebend waren damals in erster Linie formale Gründe: Der BGH müsse zunächst prüfen, ob der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, bevor er selbst entscheidet. Dies ist nun geschehen.

Kontakt: www.bundesgerichtshof.de, www.bitkom.org

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