Bundestag will Papier sparen
- 22.07.2013
- Monitor
- Werner Stark
Die Drucksache 13654 hat den Titel: „Änderung der Geschäftsordnung der Deutschen Bundestages, hier: Elektronische Verteilung von Drucksachen“. Paragraf 123 regelt die im politischen Alltag wichtige Fristenberechnung der Drucksachen: „Bei Fristen wird der Tag der Verteilung der Drucksache nicht eingerechnet; sie gilt als verteilt, wenn sie für die Mitglieder des Bundestages elektronisch abrufbar oder in ihre Fächer verteilt worden ist“.
In einer Wahlperiode kommen Medienberichten zufolge über 10 000 Drucksachen zusammen, was einen immensen Papierverbrauch bedeutet. Inwiefern sich dieser deutlich reduzieren lassen wird, bleibt allerdings abzuwarten, denn schon in der Drucksache wird auf folgendes verwiesen: „Soweit es erforderlich ist, können kürzere Dokumente an den Arbeitsplatzdruckern in den Büros ausgedruckt werden. Bei umfangreicheren Drucksachen geschieht dies über die Etagendrucker oder die Schnelldruckstellen. Überdies bietet das System im nicht eilbedürftigen Fall die Möglichkeit, einen Auftrag zur Lieferung von Papierexemplaren zu erstellen, die dann per Hauspost zugestellt wird.“ Ob also im Zweifelsfall die Arbeitsplatzdrucker künftig verstärkt zum Einsatz kommen werden, wird die nächste Legislaturperiode zeigen.
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