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Gerichte uneins bei Verkauf über Ebay

Der professionelle Verkauf von Markenartikeln über das Internet-Auktionshaus Ebay ist einem Urteil des Landgerichts Berlin zufolge zulässig.

Das Gericht gab am Dienstag der Klage eines Berliner PBS-Händlers statt, dem der Schulranzen-Hersteller Sternjakob in Frankenthal den Vertrieb von Schultornistern über Ebay untersagt hatte (Az.: 16 0 729/07). Das Verbot sei wettbewerbswidrig, so die Auffassung der Berliner Richter.

Das Landgericht Mannheim hatte im März 2008 genau anders herum entschieden. Damit bahnen sich jetzt weitere Verfahren zu diesem Thema an. Das Landgericht Berlin erklärte, es sei einem Hersteller untersagt, die Belieferung eines Händlers davon abhängig zu machen, wie er seine Ware verkaufe. Das Landgericht Mannheim hingegen war zu dem Schluss gekommen, dass es nicht gegen den fairen Wettbewerb verstoße, "wenn ein Hersteller von hochpreisigen Schulranzen einem Händler vorschreibt", dass er die Waren nicht bei Ebay versteigern darf.

Kontakt: www.ebay.de, www.sternjakob.de

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