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Neues zu innergemeinschaftlichen Leistungen

Der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) hat seine Rechtssprechung in Bezug auf die Nachweispflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen zugunsten der Unternehmer geändert.

Nach Angaben der Essener Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner habe es in der Vergangenheit immer wieder Konflikte mit der Finanzverwaltung bei der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Leistungen gegeben. Vorausgesetzt wurde dafür bisher der buch- und belegmäßige Nachweis der Lieferungen. Oft scheiterte daher die Steuerbefreiung alleine an den fehlenden Nachweisen. Entgegen der bisherigen Rechtssprechung stellen laut BFH diese Nachweispflichten neuerdings nur noch formelle und nicht länger materielle Vorraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung dar. Verschärft wurden allerdings die Vorschriften über den entsprechenden Nachweis in Abholfällen.

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