Abgaben auf Drucker erneut in der Diskussion
- 23.09.2010
- Monitor
- Michael Smith
Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2007 ist am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Ausschlaggebend waren dabei formale Gründe: Der BGH muss zunächst prüfen, ob der Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, bevor er selbst entscheidet. Gegenstand des Verfahrens waren Forderungen nach Urheberrechtsabgaben für die Jahre 2001 bis 2007. Für die Wirtschaft ist das Urteil ein unerwarteter Rückschlag. Es geht um 10 bis 300 Euro Abgabe für jedes Gerät, das in dieser Zeit in Deutschland verkauft wurde, insgesamt um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro.
Die Urheberrechtsabgaben auf Drucker werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Diese erhebt unter anderem auch Abgaben auf Scanner und Kopierer. Damit soll das legale Kopieren von Texten und Bildern abgegolten werden. Seit 2008 gilt dafür ein neues Gesetz. Auf dieser Basis fallen bis zu 12,50 Euro pro Drucker an. Die Hersteller müssen die Abgaben an die Verbraucher weitergeben. Das ist von der aktuellen gesetzlichen Regelung so beabsichtigt.
2007 hatte sich der BGH der Bitkom-Auffassung angeschlossen, wonach Drucker alleine nicht geeignet sind, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner“, betont Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, „und Scanner werden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt. Wir sind daher zuversichtlich, dass der BGH auch nach nochmaliger Prüfung zu dem gleichen Ergebnis kommen wird wie 2007.“