Neues GmbH-Recht verabschiedet
- 24.05.2007
- Monitor
- Werner Stark
Das Gesetz, das im ersten Halbjahr 2008 in Kraft treten soll, setzt vor allem auf eine Vereinfachung des deutschen Rechts. So sollen Firmengründer beispielsweise einen Mustervertrag nutzen können, der nicht mehr beim Notar beurkundet werden muss. Firmengründungen sollen unter anderem auch dadurch erleichtert werden, dass das Mindeststammkapital von bisher 25 000 auf 10 000 Euro verringert wird. Zusätzlich soll es eine "Einstiegsvariante" der GmbH geben, für die überhaupt kein Mindestkapital vorgeschrieben wird. Dafür müssen solche Firmen aber einen Teil ihrer späteren Gewinne einbehalten, um damit nach und nach das normale Stammkapital aufzubauen. Umfangreiche Infos zum neuen GmbH-Recht bietet der Verlag Otto Schmidt auf seiner Homepage.
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