Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Umsetzung des ElektroG
- 24.07.2017
- Monitor
- red.
Bundesweite und umfangreiche Testbesuche der DUH in Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten ergaben zahlreiche Gesetzesverstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten und eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten.
Bei den Testbesuchen schnitten Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad Electronic und Obi besonders schlecht ab. Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten problemlos und ohne wirtschaftliche Nachteile umsetzbar ist, belegen die sehr guten Testergebnisse der Unternehmen Globus Baumarkt, Medimax und Hellweg. Die DUH fordert den Handel auf, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und das Angebot verbraucherfreundlicher Informationen sowie eine anstandslose Geräterücknahme zu gewährleisten. Die Bundesländer müssten die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des Handels zu Elektroaltgeräten endlich kontrollieren, so die DUH. Gleichzeitig kündigte die Organisation weitere Testbesuche sowie ein Vorgehen gegen rechtliche Verstöße an.
„Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte abgeben können. Noch immer hält sich ein Großteil der Händler nicht an gesetzliche Informationspflichten. Bei rund der Hälfte der getesteten Händler fehlten Hinweisschilder oder die Mitarbeiter waren nicht geschult. Ohne solche Informationen werden Verbraucher aber keine Elektrogeräte in Bau- und Elektromärkten abgeben“, kritisiert die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Kontakt: www.duh.de