Batteriegesetz: Auch Händler in der Pflicht
- 26.02.2010
- Monitor
- Jörg Müllers
Während die Hersteller bis Ende des Monats Zeit haben, die „Anzeige der Marktteilnahme“ vorzunehmen, müssen auch die Einzelhändler einige Dinge beachten. Um etwa als Händler zu vermeiden, in „herstellergleiche Rechtspflichten“ nach dem Batteriegesetz eintreten zu müssen, muss er sich beim Verkauf verpackter batteriebetriebener Neugeräte vergewissern, dass die dem Gerät in der Verpackung beigefügten Batterien von registrierten Herstellern stammen. Darauf weiß jetzt noch einmal der Bundesverband Bürowirtschaft (BBW) hin. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern. Dazu gehören die Steigerung der Sammelmenge und die Sicherstellung der Entsorgung alter Batterien in der Produktverantwortung der Batteriehersteller und des Handels. Weitere Informationen zum Batteriegesetz gibt es unter www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm.
Kontakt: www.buerowirtschaft.info