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Beschleunigte Betriebsprüfung durch Einsatz moderner Technik

Der Wandel in der Betriebsprüfungspraxis beschränkt sich nicht allein auf die Einführung der digitalen Betriebsprüfung. Zukünftig soll mittels der zeitnahen Prüfung eine drastische Verkürzung des Abstands zwischen Veranlagungszeitraum und Prüfung erzielt werden.

Bettina Rau-Franz
Bettina Rau-Franz

Zudem ist neben dem Methodenwechsel auch ein Wechsel der Themen festzustellen. Zwar werden nach wie vor die Klassiker wie die private Kfz-Nutzung und die Verletzung von Aufzeichnungspflichten sowie die fehlerhafte Behandlung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben geprüft. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass in Zukunft die Finanzverwaltung aller Voraussicht nach noch stärker als bisher durch den Einsatz moderner Techniken die Prüfung standardisieren und beschleunigen wird.

„Die Finanzverwaltung arbeitet bereits seit einiger Zeit an der Umsetzung und Einführung der sogenannten zeitnahen Betriebsprüfung. Eine entsprechende Vereinbarung findet sich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Während aktuell zum Teil fünf Jahre und mehr zwischen Veranlagungszeitraum und Abschluss der Betriebsprüfung liegen, soll mit den Mitteln der zeitnahen Prüfung eine drastische Verkürzung des Abstandes zwischen Veranlagungszeitraum und Prüfung erzielt werden. Das Modell der zeitnahen Prüfung sieht vor, die Prüfung bereits vor Einreichung der endgültigen Steuererklärung durchzuführen. Hierdurch soll eine schnellere Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet werden“, erklärt Steuerberaterin Rau-Franz.

Die Vorgehensweise

Zunächst werden die Steuererklärungen vorbereitet. Dann erfolgt eine Überprüfung der Steuererklärung durch die Betriebsprüfung. Nach Übernahme der vom Prüfer verlangten Korrekturen und Änderungen werden die nun endgültigen Steuererklärungen eingereicht und endgültig veranlagt. Dieses Modell richtet sich allerdings grundsätzlich an Unternehmen, die anschlussgeprüft werden, das heißt solche Unternehmen, bei denen sich die zeitnahe Betriebsprüfung unmittelbar an eine bereits abgeschlossene „herkömmliche“ Betriebsprüfung anschließt. Die zeitnahe Betriebsprüfung befindet sich zurzeit erst im Aufbau; in Nordrhein-Westfalen ist die Finanzverwaltung allerdings schon recht weit und setzt dieses Instrument bereits verstärkt ein.

Kontakt: www.franz-partner.de 

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