Ökodesign-Richtlinie für Büro-Beleuchtung
- 27.03.2009
- Monitor
- Jörg Müllers
Die sogenannten Durchführungsverordnungen wurden im Rahmen der europäischen Ökodesign-Richtlinie erlassen. Ziel ist es, den Energieverbrauch der Produkte über die gesamte Produktlebenszeit zu optimieren. Die Angaben betreffen in erster Linie die Hersteller von Glühlampen, Halogenlampen, aber auch Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen. Der Handel ist nur indirekt betroffen – für ihn ist allerdings die Weitergabe der Hersteller-Angaben ein Thema. Den beiden aktuellen Verordnungen folgen in den kommenden Monaten weitere Richtlinien zu weiteren Produkten unter anderem aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik.
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