Geschenkgutscheine bleiben drei Jahre gültig 27.04.2007 Monitor red. Geschenkgutscheine eines Händlers dürfen nicht schon nach einem Jahr verfallen, entschied das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil. Drucken Weiterempfehlen Verwandte Themen Mehrheit der Händler informiert über Nachhaltigkeitsaspekte weiter IBA mit hochkarätigem Programm auf der Orgatec weiter Amazon Business hilft Großkunden bei KMUs einzukaufen weiter Thüringer Landesverwaltung setzt auf OpenTalk weiter Insights-X wird eingestellt weiter d.velop und q.beyond schließen Project-Delivery-Partnerschaft weiter