Geschenkgutscheine bleiben drei Jahre gültig 27.04.2007 Monitor red. Geschenkgutscheine eines Händlers dürfen nicht schon nach einem Jahr verfallen, entschied das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil. Drucken Weiterempfehlen Verwandte Themen Auftragsvolumen des Beschaffungsamtes des BMI hat sich 2023 verdoppelt weiter Die Nominierten für den delina-Award stehen fest weiter Die Zukunft der Kreislaufwirtschaft im Bereich der Elektronik bis 2035 weiter Marketmedia24 beleuchtet Entwicklungen im PBS-Markt weiter New Work Evolution macht moderne Arbeitswelten erlebbar weiter Beim Onlineshopping geht jeder zehnte Kauf zurück weiter