Veränderte Schwerpunkte der Steuerprüfung: Umsatzsteuer wird strenger geprüft
- 27.05.2015
- Monitor
- red.
„Es wird regelmäßig geprüft, ob Teilleistungen, Rücknahmen, Rücklieferungen und Anzahlungen korrekt behandelt wurden“, informiert Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Kanzlei Roland Franz & Partner. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung von Buch- und Belegnachweisen für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen bei exportorientierten Unternehmen. Dabei würden die Betriebsprüfer mitunter formalistisch vorgehen und bei Nichterfüllung der Nachweispflichten die Steuerfreiheit der getätigten Lieferung verwehren. „Neben der Steuernachzahlung drohen hier auch in erster Linie hohe Zinszahlungen“, warnt Steuerberaterin Rau-Franz.
Die Finanzverwaltung hatte zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen schon vor einigen Jahren ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht (BMF, 06.01.2009, Bundessteuerblatt II 2009 Seite 60). Hierin vertrete der Finanzminister hinsichtlich der Buch- und Belegnachweise eine restriktive, über das Ziel hinausgehende Auffassung, heißt es bei der Essener Kanzlei. Auch der Bundesfinanzhofs hatte sich in diesem Punkt gegen die Finanzverwaltung gestellt (BFH, 23.04.2009 VR 84/07; BFH 12.05.2009 VR 65/06, BFH 28.05.2009 VR 23/08).
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