BGH: "Abnutzungsgebühr" ist unzulässig
- 27.11.2008
- Monitor
- Jörg Müllers
Demnach darf ein Verkäufer keine Abnutzungsgebühr verlangen, wenn er während der Garantiezeit ein defektes Gerät durch ein neues ersetzt. Im konkreten Fall hatte ein Versandhändler einer Kundin, bei deren Herd sich im Backofen die Emailleschicht gelöst hatte, zwar einen neuen Herd geliefert, gleichzeitig aber knapp 70 Euro Gebühr für die zwischenzeitliche Nutzung berechnet. Diese – bislang gängige – Praxis widerspreche aber dem europäischen Verbraucherrecht, so die Karlsruher Richter.
Kontakt: www.bundesgerichtshof.de