EU-Vergabe: Neue Kriterien verabschiedet
- 28.01.2014
- Monitor
- Elke Sondermann
Weiterhin soll es für KMUs einfacher werden, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Die neuen Regeln, die bereits mit dem Rat im Juni 2013 vereinbart wurden, sind eine Neufassung der aktuellen EU-Gesetzgebung für die öffentliche Auftragsvergabe. Sie enthalten erstmalig gemeinsame EU-Standards für Konzessionsverträge, um den fairen Wettbewerb zu stärken und ein optimales Preis-Leistungsverhältnis zu gewährleisten, indem neue Zuschlagskriterien eingeführt werden, die ökologische und soziale Aspekte sowie die Innovation stärker berücksichtigen.
Dank des neuen Kriteriums des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ im Vergabeverfahren können Behörden den Schwerpunkt stärker auf Qualität, Umwelt- oder Sozialaspekte sowie Innovation legen, und dabei weiterhin den Preis und die Lebenszykluskosten der ausgeschriebenen Ware oder Leistung berücksichtigen.
Die Abgeordneten haben sich mit Erfolg für die Einführung eines neuen Verfahrens eingesetzt, mit dem innovative Lösungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe unterstützt werden sollen. Die neue „Innovationspartnerschaft“ soll es Behörden ermöglichen, mit einer Ausschreibung ein bestimmtes Problem anzugehen, ohne möglichen Lösungen vorzugreifen, und so dem Auftraggeber und dem Bieter Spielraum für die Entwicklung gemeinsamer Initiativen lassen.
Das Bietverfahren für Unternehmen wird einfacher durch die Verwendung eines einheitlichen europäischen Auftragsdokuments in Form einer Eigenerklärung. Nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss die Originaldokumente vorlegen. Dies sollte den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 80 Prozent verringern, schätzt die Kommission. Die neuen Regeln fördern auch die Unterteilung der Aufträge in Lose, damit kleine Unternehmen leichter mitbieten können.
Um Sozialdumping zu bekämpfen und die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten zu gewährleisten, sehen die neuen Gesetze Regeln für Unteraufträge und schärfere Bestimmungen für Angebote, deren Preis ungewöhnlich niedrig ist, vor. Auftragnehmer, die die EU-Arbeitsrechtsvorschriften nicht beachten, können von einer Ausschreibung ausgeschlossen werden.
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