BSI veröffentlicht Richtlinie zum ersetzenden Scannen
- 29.05.2013
- Monitor
- Michael Smith
Sowohl im behördlichen als auch privat-wirtschaftlichen Umfeld werden zunehmend Dokumente auch in digitalen Dokumenten- und Vorgangsbearbeitungs- sowie Aufbewahrungssystemen verarbeitet. Gleichzeitig nimmt das Bedürfnis zu, die Papierdokumente anschließend zu vernichten, um kostenintensive Papierarchive auflösen zu können. Während ein Scanprodukt in rechtlicher Hinsicht nicht denselben Beweiswert wie das originäre Papierdokument haben kann, ist eine Annäherung durchaus möglich. Dies setzt voraus, dass das digitale Endprodukt in einem insbesondere für ein Gericht nachvollziehbaren Scanprozess unter gleichbleibenden qualitativ hochwertigen und abgesicherten Bedingungen entstanden ist. Die dafür notwendigen Anforderungen werden in der Technischen Richtlinie „TR-Resiscan-TR 03138“ des BSI beschrieben.
Kontakt: www.bsi.de