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Kopier-Abgaben auf Drucker vom Tisch

Drucker in Verbindung mit PCs dürfen nicht mit Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden. Damit wurde eine Etappensieg der Hersteller gegen die VG Wort erzielt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt in einem Prozess der VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort") gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox im Interesse der IT-Branche entschieden. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen, wodurch sich die Geräte zwischen 10 und 300 Euro verteuern würden. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten sowie Verlage gezahlt werden. Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Berhard Rohleder nutze "niemand einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren." Dazu würden insbesondere Scanner eingesetzt, auf die bereits Abgaben gezahlt werden müssten. Die VG Wort kann gegen das Urteil noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt in einem Prozess der VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort") gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox im Interesse der IT-Branche entschieden. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen, wodurch sich die Geräte zwischen 10 und 300 Euro verteuern würden. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten sowie Verlage gezahlt werden. Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Berhard Rohleder nutze "niemand einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren." Dazu würden insbesondere Scanner eingesetzt, auf die bereits Abgaben gezahlt werden müssten. Die VG Wort kann gegen das Urteil noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt in einem Prozess der VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort") gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox im Interesse der IT-Branche entschieden. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen, wodurch sich die Geräte zwischen 10 und 300 Euro verteuern würden. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten sowie Verlage gezahlt werden. Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Berhard Rohleder nutze "niemand einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren." Dazu würden insbesondere Scanner eingesetzt, auf die bereits Abgaben gezahlt werden müssten. Die VG Wort kann gegen das Urteil noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.

Kontakt: www.bitkom.org   

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt in einem Prozess der VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort") gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox im Interesse der IT-Branche entschieden. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen, wodurch sich die Geräte zwischen 10 und 300 Euro verteuern würden. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten sowie Verlage gezahlt werden. Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Berhard Rohleder nutze "niemand einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren." Dazu würden insbesondere Scanner eingesetzt, auf die bereits Abgaben gezahlt werden müssten. Die VG Wort kann gegen das Urteil noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.

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