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Update: Druckeraustausch im Justizministerium

Nachdem wir kürzlich über das Vorhaben des niedersächsischen Justizministeriums berichteten, Samsung-Laserdrucker auszutauschen, erreichte uns heute eine aktuelle Stellungnahme des Herstellers.

Samsung legt in seiner Stellungnahme zum Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 17.11.2012 Wert auf folgenden Sachverhalt: „Die Geräte der ML 3471-Serie sind nach der derzeit gültigen „Blauen Engel“-Vergaberichtlinie RAL UZ122 getestet und gekennzeichnet. Ein Grenzwert für Fein- und Ultrafeinstaub wird darin nicht festgelegt. Das Umweltzeichen wird an Hersteller verliehen, die auf freiwilliger Basis ihre Produkte damit kennzeichnen können. Der „Blaue Engel“ wird im Bereich Drucker für das jeweils getestete Gerät mit dem dazugehörigen Originaltoner verliehen. Durch den Austausch von Originalteilen kann das Testergebnis abweichen. Darüber hinaus erfüllen die bezeichneten Geräte alle gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere die durch zahlreiche EG-Richtlinien geforderten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht.

Zudem liegt uns eine Stellungnahme des Herrn Dr. Wensing vom WKI (Fraunhofer Institut Braunschweig) vor, in der bestätigt wird, dass die Messwerte der bezeichneten Geräte unauffällig in der Bandbreite liegen, die dem derzeitigen Stand der Technik entspricht. Der in der im nächsten Jahr in Kraft tretenden neue „Blauen Engel “-Vergaberichtlinie RAL UZ171 ausgewiesenen Grenzwert, auf den der Artikel offensichtlich Bezug nimmt, wurde nicht auf Basis toxikologischer oder gesundheitsschädlicher Betrachtung festgelegt. Auch basiert er nicht auf einer gesetzlichen Vorgabe. Vielmehr handelt es sich um zusätzliche Anforderungen die von der Jury Umweltzeichen selbständig festgesetzt wurden. Weder dem WKI noch der BITKOM oder uns ist seitens des Bundesumweltamtes eine Stellungnahme bekannt, aus der abzuleiten wäre, dass bei Überschreitung des zukünftigen Blauen-Engel-Kriteriums Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten oder gar zu befürchten sind.“

Die Meldung vom 29.11.2012 lesen Sie hier.

Kontakt: www.samsung.de

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