Handlungsbedarf vor SEPA-Umstellung
- 31.01.2013
- Monitor
- Stefan Syndikus
Mit der Abschaffung der bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zum 1. Februar 2014 sind Unternehmen, Vereine und Behörden gezwungen, bis spätestens dahin die SEPA-Überweisung bzw. die SEPA-Lastschrift einzuführen. Doch gegenwärtig nutzt erst ungefähr jedes dritte deutsche Unternehmen die SEPA-Überweisung für ausgehende Zahlungen und knapp einem Drittel ist das Thema noch gar nicht bekannt. „Bislang haben sich noch viel zu wenige Unternehmen mit dem Thema SEPA beschäftigt“, kommentiert Ernst Stahl, bei ibi research mitverantwortlich für die Durchführung der aktuellen Studie „SEPA-Umsetzung in Deutschland“.
Durch die Einführung der europaweit einheitlichen Zahlungsverfahren SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift soll der nationale als auch der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr harmonisiert werden. Deshalb werden durch die europäische Gesetzgebung zum 1. Februar 2014 die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren abgeschafft. Insbesondere Unternehmen, Behörden und Vereine müssen sich daher auf starke Veränderungen im in- und ausländischen Zahlungsverkehr einstellen – die sie zum Teil zu umfangreichen organisatorischen und technischen Anpassungen zwingen. Obwohl also die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren nur noch ein Jahr lang gelten, sehen viele Unternehmen und Vereine nur mittelfristigen Handlungsbedarf, zeigte die Studie.
Kontakt: www.sepa-wissen.de