Insolvenz im Schutzschirm: Grußkartenhersteller Albert Horn zielt auf Sanierung
- 20.02.2017
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- red.
Das Unternehmen mit Sitz in Hochheim bei Frankfurt hat am 14. Februar 2017 beim Amtsgericht Wiesbaden einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Ziel ist es, die bereits begonnene Sanierung konsequent weiter zu führen und das 1948 gegründete Unternehmen neu auszurichten. Albert Horn zählt dabei zu den Traditionsunternehmen der Branche. Beschäftigt werden in Deutschland rund 480 Mitarbeiter. Die Anzahl der Mitarbeiter wurde im Zuge der außergerichtlichen Restrukturierung bereits deutlich reduziert.
Hoher Margen- und Wettbewerbsdruck in einem hart umkämpften und tendenziell rückläufigen Markt hätten das Traditionsunternehmen in die Liquiditätskrise geführt, so Geschäftsführer Tobias Schmitt. In den letzten Jahren hätte das Unternehmen Sanierungsmaßnahmen ergriffen, um die Rentabilität und Liquidität zu erhöhen. So machten die Schließung der Produktion, Neukundengewinnung sowie die Einführung eines neuen ERP-Systems und weitere Maßnahmen sich bereits deutlich im Ergebnis positiv bemerkbar. „Unser Ziel ist die Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze in der Region“, so Schmitt in einer Presseinfo. „Wir werden den eingeschlagenen Weg der Restrukturierung konsequent weiterverfolgen und die Möglichkeiten des Schutzschirmes nutzen“, erklärte der Sanierungsgeschäftsführer Tillmann Peeters. „Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, für unsere Kunden ändert sich nichts“, sagte der gerichtlich bestellte Sachwalter Dr. Markus Plathner. Mit dem beantragten Schutzschirmverfahren soll die Sanierung und Neuausrichtung des Unternehmens zum Abschluss gebracht werden. Durch die Neuausrichtung beabsichtigt das Unternehmen seine Marktstellung zu verteidigen. Ein Insolvenzplan soll in Kürze vorgelegt und schnellst möglich umgesetzt werden.
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