„marktbeherrschende Position“: Beschwerde gegen Google bei EU eingereicht
- 29.11.2019
- E-Business
- red.
Die Unternehmen werfen Google vor, trotz einer bereits 2017 verhängten EU-Kartellstrafe, weiterhin seine marktbeherrschende Position als Suchmaschine mit seinem Shoppingservice „Google Shopping“ auszunutzen. Nach wie vor verschaffe Google seinem eigenen Shopping-Service wettbewerbswidrige Vorteile. „Dabei platziert der amerikanische Konzern seinen Vergleichsdienst ganz oben in den Suchergebnissen und stuft somit die Angebote der Konkurrenz herab“, heißt es beim Anbieter guenstiger.de. Während Google mehr als 95 Prozent der Nachfrage nach Vergleichs-Einkäufen abdeckt, landen weniger als 5 Prozent bei konkurrierenden Preisvergleichsseiten. „An der Situation aus Sicht der Preisvergleichsseiten hat sich seit der Kartellstrafe nichts verändert: Google nutzt seine marktbeherrschende Stellung nach wie vor aus“, sagt Harald Schiffauer, Geschäftsführer der guenstiger.de GmbH.
Kein wirksamer Wettbewerb für Preisvergleicher
Als Folge der Kartellstrafe hatte Google sich 2017 verpflichtet, auch konkurrierende Preisvergleichsangebote in den bezahlten Google Shopping Anzeigen auf der Suchergebnisseite zuzulassen. Dieser sogenannte Compliance-Mechanismus sollte den fairen Wettbewerb wiederherstellen, ist jedoch nach Ansicht der Kläger unwirksam: Die Beschwerdeführer verzeichnen hierdurch keinen wesentlichen Anstieg der Zugriffe auf ihre Preisvergleichsseiten. User werden in der Regel direkt von der Google-Anzeige zu den Händler-Shops weitergeleitet, wodurch wiederum hauptsächlich Google profitiert. Mit dem gemeinsamen Brief wollen die 41 Preisvergleichsdienste aus 21 Ländern ein starkes Zeichen setzen. Die Unterzeichner fordern die Kommission darin auf, die 2017 von Google eingeführten Maßnahmen zur Wiederherstellung von fairem Wettbewerb als unzureichend einzustufen.
Kontakt: www.guenstiger.de https://ec.europa.eu/info/departments/competition_de