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Datensicherheit als Chance sehen

Der Schutz vor Datenmissbrauch ist ein heißes Thema. Um Datenschutzpannen wirksam vorzubeugen, bedarf es eines lückenlosen Organisationssystems. Der Fachhandel kann sich hier als Lösungsanbieter positionieren und profilieren.

Problembewusstsein schaffen: Zur Datensicherheit gehört auch das Unkenntlichmachen brisanter Daten.
Problembewusstsein schaffen: Zur Datensicherheit gehört auch das Unkenntlichmachen brisanter Daten.

In den vergangenen Monaten erregten erneut Datenskandale in verschiedenen namhaften Unternehmen großes Aufsehen. Wenn vertrauliche Unterlagen und Dokumente in falsche Hände gelangen, kann dies schwerwiegende Folgen haben, und die Gefahr des Missbrauchs ist vorprogrammiert. Experten sind sich einig: In unserem stark wettbewerbsorientierten Umfeld entstehen der deutschen Wirtschaft jährlich Milliardenverluste durch Datenmissbrauch und Datenverlust. Die Ursache dafür liegt in einem mangelnden Problembewusstsein in Bezug auf den Datenschutz bis hin zu einer gewissen Ignoranz gegenüber diesem Thema, weil sich die Verantwortlichen in trügerischer Sicherheit wiegen. Daraus resultieren eine unachtsame Aufbewahrung und Entsorgung von Informations- und Datenträgern – unabhängig von Firmengröße oder Branche. Und dies trotz strenger Rechtsvorgaben sowie gravierender Strafen in Form von Bußgeldern von bis zu 250 000 Euro oder gar Freiheitsstrafen.

Geheimnisträger Papierkorb und Co.

Der eigentliche Schaden kann aber schnell in die Millionen gehen. Die Gefahr der unerwünschten Öffentlichkeit lauert an jedem einzelnen Schreibtisch, und Datenschutzlücken sind in jedem Unternehmen zu entdecken. In Papierkörben beispielsweise finden sich immer wieder Angebote, Vertragsunterlagen, Rechnungen, Quittungen, rechtliche Dokumente, Steuer- und Buchhaltungsunterlagen, Ausdrucke mit Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten, Dokumente aus Forschung und Entwicklung, Business-, Strategie- und Marketingpläne und vieles mehr. Diese Leichtfertigkeit ist für manch andere ein gefundenes Fressen.

Obwohl seit 2003 ein Bundesdatenschutzgesetz existiert und es die Verpflichtung für Unternehmen gibt, einen so genannten „Betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ (bDSB) zu bestimmen, gehen viele Firmen weiterhin viel zu stiefmütterlich mit diesem Thema um. Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter haben öffentliche und nicht-öffentliche Stellen einen bDSB zu bestellen, soweit sie automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die wegen besonderer Sensitivität vor Einsatz zu prüfen sind, oder die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erheben, verarbeiten oder nutzen.

Mit der Aufgabe des bDSB kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle betraut werden – beispielsweise auch ein Fachhändler, der sich darauf spezialisiert hat. Für den Fachhandel, der sich im sensiblen Bereich Datensicherheit das notwendige Know-how aneignet, bieten sich beachtliche Chancen – und dies jenseits vom Verkauf von Tresoren oder Aktenvernichtern. Nahe an den zentralen Stellen in Unternehmen und Behörden können sich daraus noch zahlreiche weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit ergeben.

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