Auf der sicheren Seite
- 15.11.2013
- Bürotechnik
- red.
Clones – also illegale Nachbauten von Tonermodulen und Inkjet-Kartuschen – sind europaweit massenweise im Umlauf. Das schadet den OEM-Herstellern genauso wie den Anbietern wiederbefüllter Supplies. Europäische und nationale Gesetze schreiben vor, dass jeglicher kommerzielle Käufer, der patentverletzende Produkte einkauft, weiterverkauft oder besitzt, haftbar ist und auf Schadenersatz verklagt werden kann.
Vor diesem Hintergrund arbeitet die Industrie an neuen Normen. Sie sollen die Bewertung des Lieferanten für den Handel vereinfachen: Die DIN-Norm signalisiert, dass man es mit einem seriösen Produkt zu tun hat. „Mit den neuen DIN-Normen für Farb- und Monochrom-Laserkartuschen wird die Hürde für potenzielle Betrüger höher gelegt“, sagt Christian Wernhart, CEO von Embatex und Präsident der Vereinigung europäischer Recycler von Tonerkartuschen und Tintenpatronen, Etira. Die neuen Normen stellen höhere Qualitätsanforderungen an die Produkte – und sie machen erstmals transparent, ob ein Hersteller wirklich die Normen erfüllt, indem die Prüfberichte online einsehbar sind. Auf diese Weise soll es einfacher werden zu kontrollieren, ob die Normen auch wirklich eingehalten worden sind oder nur Etikettenschwindel betrieben wird.
Bereits veröffentlicht aber ergänzt wurde die ISO 29142 für Tonerkartuschen und Tintenpatronen. Ein Produkt mit diesem Siegel belegt einen hohen Standard bei der Information des Käufers. Die Hersteller, die nach dieser Norm arbeiten, verpflichten sich, über das Internet alle Informationen zu veröffentlichen, anhand derer Kunden nachvollziehen können, ob sie korrekt arbeiten. Außerdem muss veröffentlicht werden, wo die Kunden ihre Kartuschen nach Benutzung wieder abgeben können, damit sie wiederverwendet werden können. Die Inverkehrbringer erstellen zudem eine Umweltbilanz.
Für die Wiederaufbereitung von Kartuschen gibt es mit der DIN 33870-1 für Monochrom-Kartuschen eine überarbeitete und mit der DIN 33870-2 für Farbtonerkartuschen eine neue Norm für Standards bei der Wiederaufbereitung. Hersteller, die nach diesen Normen produzieren, erfüllen zugleich die ISO 9001 sowie die ISO 14001 und arbeiten entsprechend nach hohen Standards beim Wiederaufbereitungsprozess.
Beispielsweise müssen die Recycler bei ihrem Wareneingang prüfen, ob es sich um Original-Kartuschen handelt und nicht um Nachbauten, dies bedeutet für den Käufer Sicherheit vor illegaler Ware. Überdies belegt der Hersteller damit, dass die Produkte die versprochene Ergiebigkeit auch wirklich erfüllen. Käufer von Produkten mit dieser Norm sollen sich so darauf verlassen können, dass sie geprüfte und qualitativ hochwertige Kartuschen gekauft haben.
Eine weitere Kennzeichnung befindet sich aktuell in der Bearbeitung: Die Markierung von Tonerkartuschen mit dem Blauen Engel nach der RAL-UZ177. Voraussichtlich Ende des Jahres wird sie veröffentlicht und dann höhere Anforderungen an wiederaufbereitete Tonermodule definieren. Grundlage sind die DIN 33870-1 und -2, zusätzlich müssen die Hersteller bei bestimmten Kartuschen Feinstaubmessungen durchführen und neue Überwachungsrichtlinien erfüllen.
Die DIN-Normen können Missbrauch und Fälschungen nicht automatisch verhindern. Daher bleibt es auch künftig eine Aufgabe von gewerblichen Käufern und Fachhändlern, ihren Lieferanten und seine Angebote kritisch zu prüfen, nach dem Motto: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“