Ein wichtiges Signal
- 16.01.2014
- Bürotechnik
- red.
Der Generalsekretär des Verbandes, Vincent van Dijk, sagte gegenüber BusinessPartner PBS: „Wir begrüßen diese Aktivitäten und unterstützen die Originalhersteller bei ihrem Kampf gegen illegale Tonerkartuschen und Tintenpatronen.“ So melden etwa die Mitgliedsunternehmen beobachtete Patentrechtsverstöße an den Verband oder an die OEMs direkt. Die einstweiligen Verfügungen von Samsung gegen Händler in Deutschland sind Teil von mehreren Klagen, die OEM-Hersteller in verschiedenen europäischen Ländern gegen Anbieter so genannter Clones, also illegaler Neubauten, angestrengt haben. In Spanien und Polen beispielsweise hätten die Anstrengungen von HP auch schon zu einem signifikanten Rückgang der verkauften illegalen Clones und Bestrafungen mehrerer Händler geführt, so van Dijk. Für das kommende Jahr rechnet der Etira-Generalsekretär aufgrund dieser messbaren Erfolge mit weiteren Klagen der OEM-Hersteller, um die Flut von Clones in Europa einzudämmen. Daher werde langfristig auch der Marktanteil der patentrechtsverletzenden Produkte wieder zurückgehen.
Samsung hatte Ende November vor dem Landgericht in München gegen sieben Reseller einstweilige Verfügungen angestrengt (siehe Kasten). Der Vorwurf des OEM aus Südkorea: Die Händler verkauften Produkte, welche Patente verletzen. Die Namen der angeklagten Handelsunternehmen wurden zwar nicht bekannt, aus Branchenkreisen hieß es jedoch, die Klage dürfte sich gegen große Händler richten, die einen hohen Anteil von illegalen Newbuilt-Kartuschen im Sortiment haben. Aufgrund der Vielzahl von Nationalstaaten in Europa ist es für die OEM-Hersteller teuer, Prozesse zu führen und ihre Patente einzuklagen. Anders als in den Vereinigten Staaten muss in jedem Land und gegen jeden Reseller einzeln vor Gericht gezogen werden. Obendrein sind die Kontrollen des Zoll und der Polizei lückenhaft. Vincent van Dijk hofft, dass die Klage von Samsung in Deutschland Signalwirkung haben wird, und dass Anbieter illegaler Produkte daher – wenn auch nicht verschwinden – so doch zumindest deutlich eingedämmt werden: „Die OEM-Hersteller wollen sich dieses Treiben nicht mehr bieten lassen. Die Klagen in den USA und in einigen europäischen Ländern haben gezeigt, dass sich nur etwas ändert, wenn die Händler illegaler Produkte fürchten müssen, zur Rechenschaft gezogen zu werden.“
Auch von Seiten der europäischen Politik wird die Zunahme der illegalen Produkte, die meist in Fernost gefertigt werden, kritisch beäugt. Ihr Import verstößt gegen geltendes Recht; nicht zuletzt entstehen durch ihre massenhafte Einfuhr neue Entsorgungsprobleme. Während OEM-Kartuschen und -patronen nach ihrer Benutzung bis zu viermal recycelt werden können, bleibt für die illegalen Nachbauten nur die Müllhalde: Das vermeintliche Schnäppchen aus Asien muss damit auf Kosten der Gemeinschaft entsorgt werden.
EU-Gesetze wie die Eco-Design-Richtlinie oder die Bestimmungen für das EU-Ecolabel enthalten zwar Regelungen, die den Import von Produkten in die EU, die nicht recycelt werden können, untersagen. Doch die Durchsetzung dieser Gesetze stößt an Grenzen: Brancheninsider diskutieren beispielsweise, wie es möglich sein kann, dass manche Anbieter mehrere LGA-Zertifizierungen besitzen, obwohl der Zertifizierungsprozess langwierig und teuer ist, und wünschen sich bessere Kontrollen. Die aktuell veröffentlichten neuen Normen für Kartuschen und Patronen (ISO 29142, Teil 1 bis 3; DIN 33870-1 und -2 für Monochrom- und Farblaserkartuschen) sind neben der Überarbeitung der Regelungen für den „Blauen Engel“ ein weiterer Versuch, ein wirkungsvolles Instrument gegen illegale Produkte und unseriöse Anbieter zu schaffen.
Vincent van Dijk sieht OEM-Hersteller und Wiederaufbereiter beim Kampf gegen die Clones in einem Boot: Patentrechtverletzende Ware schadeten beiden Marktteilnehmern. Und der Fachhandel? Das Geschäft mit illegalen Produkten sei weder auskömmlich noch langfristig tragfähig, betonte van Dijk: die schwache Marge, Unzufriedenheit des Kunden mit der Qualität und die hohe Reklamationsquote der Billigtoner, ja beschädigte Druckerhardware durch Qualitätsmängel seien nur einige Gründe hierfür – ganz zu schweigen vom Risiko, durch einen OEM-Hersteller abgemahnt zu werden. „Meistenteils sind die Anbieter schon nach ein bis zwei Jahren vom Markt verschwunden“, so die Erfahrung des Etira-Generalsekretärs.
Samsung klagt gegen Clones-Reseller
Der südkoreanische Druckerhersteller Samsung hat Ende November vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen sieben Händler erwirkt, die kompatible Newbuild-Toner, so genannte Clones, für Samsung-Geräte vertrieben haben. Nach Ansicht des Unternehmens verletzen die nachgebauten Tonerkartuschen „wesentliche Patente des Unternehmens“. Aufgrund der einstweiligen Verfügung ist den betroffenen Händlern der Verkauf der beanstandeten Kartuschen zunächst untersagt. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, drohen weitere rechtliche Schritte, teilte Samsung mit. Man habe entdeckt, dass es unterschiedliche Typen neu nachgebauter kompatibler Tonerkartuschen, so genannter Newbuild-Toner auf dem Markt gebe und habe entschieden, mit den einstweiligen Verfügungen vom 15. und 22. November rechtlich gegen den Vertrieb dieser Produkte vorzugehen. Zudem habe man weitere Klagen wegen Patenrechtsverletzungen gegen weitere Wiederverkäufer eingereicht. Mit den rechtlichen Schritten wolle man ein Zeichen setzen, um die Rechte und Interessen der Kunden sowie jener Unternehmen zu schützen, die umweltfreundliches, wiederaufgearbeitetes Druckerzubehör herstellen und verkaufen, betonte der Technologiekonzern.