DIN-Norm: Das Chancenpotenzial nutzen
- 24.03.2014
- Bürotechnik
- red.
Herr Walker, haben Sie eine Erklärung dafür, warum das Chancenpotenzial der neuen DIN noch nicht richtig erkannt worden ist?
Es gibt Unterschiede in der Wahrnehmung der DIN 66399. Bestimmte Berufsgruppen wie Datenschutzbeauftragte in Unternehmen oder bei Behörden beschäftigen sich sehr intensiv mit den Vorgaben und setzen diese im Unternehmen um. Sie spezifizieren genau ihren Gerätebedarf und bestellen ihre Aktenvernichter in den erforderlichen Sicherheitsstufen. Der Endverbraucher hat in der Regel nicht so viele Berührungspunkte mit den Details der Norm und fragt nicht genau nach. Das hängt auch damit zusammen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung den Datenschutz vernachlässigt und sich auch über Datenskandale – sofern sie anderen passieren – nicht aufregt. Damit hat der Handel nicht die Anforderung, alle Bestimmungen in dieser Norm aus dem Effeff zu kennen. Aber er hat alle Möglichkeiten, sich zu informieren und qualifiziert auf Kundenanfragen zu antworten.
In Verbindung mit dem NSA-Skandal und weiteren Datenschutzpannen bietet die neue DIN eigentliche eine perfekte Grundlage für den Handel, um bei seinen Kunden punkten zu können. Was empfehlen Sie Ihren Handelspartnern, um die Chancen zu nutzen?
Der Handel kann dem Kunden Datenschutzanalysen anbieten und ihm vorschlagen, in welchem Unternehmensbereich welcher Aktenvernichter stehen muss. So benötigt eine Personalabteilung eine andere Sicherheitsstufe als die Logistikabteilung. Zum zweiten gilt: steter Tropfen höhlt den Stein. Wer seine Kunden immer wieder auf den Datenschutz aufmerksam macht, Beispiele aufzeigt und auch Endverbraucher aktiv anspricht, hat große Chancen, dass das Thema Fahrt aufnimmt.
Was hat Ihr Unternehmen in puncto Aufklärungsarbeit an Unterstützung zu bieten?
HSM hat sich viel Mühe gemacht, die DIN 66399 mit Bildern und Texten anschaulich darzustellen. Es gibt eine Datenschutz-Broschüre mit Erläuterungen von Schutzklassen, Sicherheitsstufen und Bildern von geschredderten Materialien in jeder Partikelgröße. In dieser Broschüre findet der Leser die wichtigsten Schritte für die Auswahl des passenden Aktenvernichters. Dann gibt es Schnittmusterkarten, bei denen der Kunde eine Vielzahl von Partikelgrößen im Original vergleichen kann. Auf unserer Website gibt es einen Produktfinder und jetzt neu ein Video, in dem erklärt wird, wie ein Kunde seinen richtigen Aktenvernichter findet. Ich denke, das ist eine ganze Menge.
Informations- und Aufklärungsbedarf besteht weiterhin beim Endkunden/Anwender im gewerblichen Umfeld. Wie wichtig ist in diesem Zusammenhang der Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner?
Der Datenschutzbeauftragte ist unangefochten die zentrale Person. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich diese Experten viel Know-how angeeignet haben und kompetente Gesprächspartner sind.
… demnach wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen Händler/Lieferant und Datenschutzexperten eine vielversprechende Option?
Ja, das ist richtig. Aber nicht nur Datenschutzexperten, auch Sekretariate oder Einkaufsabteilungen sind Entscheidungsträger.
In der neuen DIN-Norm sind erstmals auch die Datenschutzanforderungen bei digitalen Datenträgern berücksichtigt. Wäre dies ein geeigneter Ansatzpunkt für den Händler, bei seinen Kunden aktiv zu werden?
Das ist ein sehr guter Ansatz, denn neben CDs, Kundenkarten oder Kreditkarten, die man mit den meisten Schreddern unbrauchbar machen kann, gibt es oft Anforderungen zum Schreddern von Disketten. Da es dafür heutzutage keine Laufwerke mehr gibt, bleibt nur die Lösung: Schreddern. Weitere Datenträger wie Festplatten und USB Sticks unterliegen ebenfalls den Bestimmungen der DIN 66399. Wenn Daten von Festplatten gelöscht werden sollen, gibt es eine Vielzahl an Empfehlungen. Gängige Löschroutinen oder das Formatieren der Festplatten reichen aus der Sicht von Experten aber nicht aus, um vertrauliche Daten zu schützen. Gelangen vertrauliche Kundendaten in die Hände Dritter, drohen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Strafen von bis zu 300 000 Euro. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik spricht zudem Empfehlungen aus, wie Daten sicher vernichtet werden können. Bei Festplatten gilt die Devise „ausbauen und physisch zerstören.“ Dafür hat HSM ein geeignetes Gerät, den Festplattenschredder „HDS 230“. Damit haben Händler, die sich überlegen, einen Shredderservice anzubieten, auf jeden Fall die richtige Ausstattung. Ein positiver Nebeneffekt: zerschredderte Festplatten können wieder dem Recyclingkreislauf zugeführt werden.