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Sensibilisieren für den Datenschutz

Beim Thema Datenschutz ist trotz zahlreicher Datenskandale weiterhin viel Aufklärungsarbeit gefragt. Wir sprachen mit einigen der führenden Aktenvernichter-Hersteller über Chancenpotenziale, Marktbearbeitungsstrategien und Beratungskonzepte.

Die Fragen:

1. Sind nach den Datenschutzskandalen der letzten Monate die Unternehmen sensibler geworden, was die Themen Datenschutz und Datenträgervernichtung betrifft?

2. Wie und durch welche Aktivitäten können Ihre Handelspartner davon profitieren?

Hans-Ulrich Sontheimer, Verkaufsleiter Deutschland bei Krug & Priester in Balingen:

1. Leider ist die Häufung der Datenskandale ein Anzeichen, dass Unternehmen und Behörden nicht wirklich sensibler geworden sind. Natürlich löst jeder Skandal bei den Betroffenen und in deren Umfeld ein Umdenken aus. Davon profitieren zum Teil auch wir und unsere Vertriebspartner. Es bleibt leider eine Tatsache, dass mit Akten, Daten und Datenträgern oft nachlässig und fahrlässig umgegangen wird. Die meisten Datenskandale entstehen, wenn Datenträger an Dritte zur Entsorgung übergeben werden. Leider endet mit der Übergabe nicht die Verantwortung. Deshalb empfehlen wir die Datenvernichtung direkt am Entstehungsort, ohne Zwischenlagerung oder Weitergabe an Dritte. Dazu braucht es ein Konzept und einen Ansprechpartner im Unternehmen, der verantwortungsbewusst handelt, und für den Akten und Datenträger nicht nur „Schrott“ sind, der möglichst billig entsorgt werden muss.

2. Die neue DIN 66399 ist eine wunderbare Steilvorlage für den Handel, um bei seinen Kunden zu punkten. Die neue Norm und die daraus resultierenden Datenschutz-Vorgaben sind in vielen Bereichen noch nicht angekommen. Es besteht erhebliches Aufklärungspotenzial bei den Endkunden. Unsere Broschüre mit dem Titel „Das sollten Sie wissen! – Informationen zur neuen DIN-Norm 66399 für die Vernichtung von Datenträgern“ kann online kostenlos unter www.din-66399.com heruntergeladen werden. Wichtig sind auf jeden Fall die klaren Empfehlungen der DIN 66399, dass zum Beispiel eine hausinterne Datenträger-Entsorgung, direkt beim Verantwortlichen, die Datensicherheit wesentlich erhöht und der Entsorgung durch externe Dienstleister vorzuziehen ist. Darüber hinaus bieten wir eine breite Palette an Unterstützung für interessierte Handelspartner an. Dies beginnt bei Zielgruppen-Werbemitteln und endet durch die persönliche Vertriebsunterstützung unseres Außendienstes. Wichtig ist, dass Händler erkennen, dass es hier noch viel Potenzial gibt und dass derjenige, der ein Konzept für seine Kunden entwickelt, viel bessere Karten hat als derjenige, der nur das Ziel hat, vom Kunden bereits definierten Gerätebedarf über Kampfpreise abzuholen.

www.krug-priester.com

Andrea Cantong, Marketing Manager DACH/BLX bei Fellowes in Hannover:

1. Durch die stetige Präsenz des Themas in der Presse wird mit Sicherheit das Bewusstsein von Unternehmen geschärft. Solche Presseberichte zeigen aber auch, dass die Bedeutung der Aktenvernichtung noch nicht überall angekommen ist. Das jüngste Beispiel der BER-Unterlagen, die unbewacht in einem Müll-Container gefunden wurden, war schon erschreckend. Auch wenn wir in Unternehmen kommen, sei es beruflich oder privat, stellen wir häufig fest, dass Aktenvernichter bzw. entsprechende Richtlinien zur Datenvernichtung besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen oft fehlen. Hier kann der Handel durch eine proaktive Herangehensweise und Beratung noch einiges an Umsatz generieren.

2. Im letzten Quartal des Jahres führt Fellowes wieder seine traditionelle Aktenvernichter-Kampagne durch. Diese läuft europaweit und wird durch Youtube und Display-Werbung, die durch intensivierte SEM- und SEO-Aktivitäten begleitet wird, sehr zielgerichtet 15 Millionen Endkunden online erreichen. Der Handel kann in dieser Zeit Aktenvernichter von Fellowes durch eine eigens für die Kampagne entworfene Minibroschüre sowie Webbanner und unsere attraktiven Cash Back Promotions mit bis zu 100 Euro Rückvergütung verkaufen. So ergibt sich die Möglichkeit, zum Jahresende nochmal den Umsatz zu steigern.

www.fellowes.com

Jürgen Walker, Vertriebsleiter Bürotechnik Gesamteuropa bei HSM in Frickingen:

1. In den Medien liest man leider ja immer wieder, dass Daten irrtümlich an falsche Adressen verschickt, fehlgeleitet oder sogar unachtsam entsorgt wurden. In diesen öffentlich gemachten Fällen bestand die Informationspflicht gemäß §42a BDSG. Danach muss die Aufsichtsbehörde über die unrechtmäßige Übermittlung oder zur Kenntnis gelangten, bestimmter, besonders sensibler personenbezogener Daten informiert werden. Hier sehen beispielsweise die Datenschutzbeauftragten auch den größten Ansatz ihrer Beratungsaktivität, Unternehmen vor einem solchen so genannten SuperGAU zu bewahren. In solchen Fällen kann nicht nur ein erheblicher Imageschaden entstehen, sondern auch ein beachtliches Bußgeld verhängt werden. Wir versuchen die Sensibilität dahingehend zu steigern, dass nur so wenig wie möglich und so viel wie nötig an personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden. Ein strenges Löschungskonzept unterstützt dieses Ziel im besonderen Maße. Eine Orientierung zur richtigen, sicheren Löschung bietet die neue DIN 66399.

2. Wir versuchen beispielsweise im Rahmen unserer Akademie zunächst unsere Handelspartner in puncto Datenschutz zu sensibilisieren. Darüber hinaus bieten wir, in Anlehnung an die bekannten MPS-Analysen der Kopier- und Drucksystemanbieter, eine ganzheitliche Datenschutzberatung an. Anschließend zeigen wir Lücken im Datenschutz auf und präsentieren individuelle Lösungsvorschläge. Der Handel kann dann wiederum seinen Kunden Datenschutzanalysen anbieten und vorschlagen, in welchem Unternehmensbereich welcher Aktenvernichter stehen muss. Beispielsweise benötigt eine Personalabteilung eine andere Sicherheitsstufe als die Logistikabteilung. Zum Zweiten gilt: Steter Tropfen höhlt den Stein. Wer seine Kunden immer wieder auf den Datenschutz aufmerksam macht, Beispiele aufzeigt und auch Endverbraucher aktiv anspricht, hat große Chancen, dass das Thema Fahrt aufnimmt.

www.hsm.eu

Aktuelles Beispiel für mangelnden Datenschutz: Vertrauliche Dokumente einer Steuerkanzlei in Gera lagerten kaum gesichert in einem öffentlich zugänglichen Bereich.
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