NiCd-Akkus: Abverkauf noch möglich
- 30.10.2008
- Bürotechnik
- red.
Gleichzeitig sollen die Verwertbarkeit EU-weit verbessert sowie verbindliche Rücknahmequoten erreicht werden. Dazu müssen jetzt – ähnlich wie bereits in Deutschland – alle Altbatterien getrennt vom Hausmüll gesammelt und verwertet werden.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) weist allerdings darauf hin, dass die EU-Kommission noch nicht alle Konkretisierungen zur Umsetzung der Richtlinie erlassen habe. Deshalb würde es zu Verzögerungen bei der nationalen Umsetzung des Batteriegesetzes und teilweise zu Unsicherheiten bezüglich einzelner Pflichten kommen, so der Verband weiter.
„Einzelhändler haben insbesondere zu beachten, dass sie keine cadmiumhaltigen Gerätebatterien mehr ins Sortiment nehmen, die nicht vom europäischen Markt kommen“, stellte Sonja Ziegler, umweltpolitische Expertin des HDE, klar. Diese Abverkaufsmöglichkeit von Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd);
die vor September 2008 auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurden, habe die Kommission geregelt. Sie sei auch vom Bundesumweltministerium in den Entwurf des Batteriegesetzes aufgenommen worden. Vom Cadmiumverbot ausgenommen seien demnach Gerätebatterien für Not- und Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge. Allerdings war der Absatz von NiCd-Batterien in den vergangenen Jahren ohnehin rückläufig; viele Verbraucher sind bereits – nicht zuletzt wegen der höheren Energiedichte – dazu übergegangen, die schwermetallfreien Nickel-Metall-Hydrid-Batterien (NiMH) einzusetzen.
Weiterhin – so der HDE – könnten übrigens auch solche Batterien und Batteriesätze noch abverkauft werden, die noch nicht mit der neuen Kennzeichnung (der durchgestrichenen Mülltonne) versehen und bereits auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht worden seien.