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Funktionsrabatt in der Diskussion

Seit dem GVS-Forum Anfang April hat sich das Thema „Funktionsrabatt“ zu einer Grundsatzdebatte entwickelt. Wir sprachen mit GVS-Geschäftsführer Hans-Karl Gamerschlag über die Hintergründe und die Position des Verbandes.

Herr Gamerschlag, der so genannte Großhandelsfunktionsrabatt ist zu einem vieldiskutierten Thema geworden. Was verstehen Sie darunter und welche Gegenleistungen der Großhandelsstufe stehen dahinter?

Hans-Karl Gamerschlag zum Streitthema „Großhandelsfunktionsrabatt“: „Eine hohe Kondition bedeutet nichts, wenn für den Einzelhandel ähnliche Bedingungen gelten.“
Hans-Karl Gamerschlag zum Streitthema „Großhandelsfunktionsrabatt“: „Eine hohe Kondition bedeutet nichts, wenn für den Einzelhandel ähnliche Bedingungen gelten.“

Hans-Karl Gamerschlag zum Streitthema „Großhandels-funktionsrabatt“: „Eine hohe Kondition bedeutet nichts, wenn für den Einzelhandel ähnliche Bedingungen gelten.“Die Debatte um den Großhandelsfunktionsrabatt wurde entfacht durch ein neues Großhandelskonditionssystem eines wichtigen Markenartikelherstellers. Über dieses neue Konditionssystem wurde zunächst GVS-intern und ab der GVS-Tagung in Aachen in aller Öffentlichkeit diskutiert. Ausgangspunkt für diese Diskussion war, dass das neue Großhandelskonditionssystem von Edding den Großhandelsstatus und den Funktionsrabatt erst ab einer bestimmten Umsatzgröße gewährt. Damit wurde ein Grundsatz in Frage gestellt, der jahrzehntelang galt, nämlich: Der Großhandelsfunktionsrabatt gilt für alle, unabhängig von der Umsatzgröße, die überwiegend Wiederverkäufer beliefern. Bei dieser Großhandelskondition war auch wichtig, dass es sich hierbei nicht um eine feste oder konstante Kondition handelte, sondern die Großhandelskondition ist zu spiegeln an den jeweils gültigen Einzelhandelskonditionen – eine hohe Kondition bedeutet nichts, wenn für den Einzelhandel ähnliche Bedingungen gelten. Darüber bestand in der Vergangenheit im Handel stets Einigkeit: Der niedrigste Großhandelsrabatt hat angemessen größer zu sein als der größte Einzelhandelsrabatt. So wurde dies auch einst von einem namhaften BBW-Vorsitzenden formuliert.

... und was ist die Begründung für den Funktionsrabatt?

Die Forderung nach dem Großhandelsfunktionsrabatt gründet darauf, dass der Funktionsgroßhandel durch die von ihm übernommenen Aufgaben dem Hersteller im weitesten Sinne Vertriebskosten und dem Einzelhandel im weitesten Sinne Beschaffungskosten abnimmt. Da diese Funktionen durch den Großhandel nach wie vor wahrgenommen und von den vorgenannten Marktteilnehmern gefordert werden, ist die Forderung eines Funktionsrabatts für alle Funktionsgroßhändler, die überwiegend Wiederverkäufer beliefern, nach wie vor berechtigt und, soweit ersichtlich, in der PBS-Branche unbestritten.

Was sind die konkreten Streit- und Reibungspunkte am neuen Konditionssystem von Edding?

An dem neuen Konditionssystem der Firma Edding moniert der im GVS organisierte PBS-Großhandel im Wesentlichen, dass die Großhandelsgesamtkondition davon abhängig gemacht wird, dass als Großhändler von Edding nur solche Unternehmen anerkannt werden, die mit Edding einen bestimmten Mindestumsatz pro Jahr als Zielvorstellung erreichen, die von einer großen Anzahl unserer Mitglieder nicht erreicht werden kann. Durch die Vorgabe eines Zielumsatzes mit Produkten eines Herstellers wird der bereits oben genannte Grundsatz ignoriert.

Auch hinter den von Ihnen angesprochenen Händlerkooperationen bzw. Anbietern wie Soft-Carrier stehen Leistungen. Wo sehen Sie die Unterschiede zum Angebot der von Ihnen vertretenen PBS-Großhändler?

Sicherlich erbringen sowohl Händlerkooperationen des Facheinzelhandels als auch neue Anbieter wie Soft-Carrier wesentliche Leistungen, die vom Markt gefordert werden. Aus unserer Sicht handelt es sich jedoch bei den vorgenannten Marktteilnehmern nicht um Großhandelsunternehmen im klassischen Sinne, da sie nur einen sehr eingeschränkten Leistungsumfang wahrnehmen, mit diesen beschränkten Leistungen jedoch sehr erfolgreich am Markt dastehen. Zwar nehmen vorgenannte Unternehmen auch die Kernleistung des Großhandels, nämlich die Logistikfunktion, wahr, der klassische PBS-Großhandel bietet jedoch weit mehr Kernfunktionen sowohl in Richtung Industrie als auch Fachhandel. In Richtung Industrie erbringt der Funktionsgroßhandel über die Übernahme der Logistikfunktion hinaus eine Marktdurchdringungsfunktion in Form von Außendienst, Sortimentspflege, Absatzsicherungsfunktion in Form von Kreditfunktion, Standortberatung, Nachfolgeregelung und vieles mehr. Dienstleistungen erbringt der Funktionsgroßhandel in Richtung Einzelhandel etwa zusätzlich durch Sortimentsbildung und Sortimentsbündelung, Kreditgewährung, Absatzförderung. Dass von den vorgenannten Funktionen die Einkaufsgenossenschaften und auch Unternehmen wie Soft-Carrier nur einen ganz geringen Teil erfüllen, ist für jeden Branchenkundigen erkennbar, und insofern ist es für den deutschen PBS-Großhandel nicht verständlich und auch nicht akzeptabel, dass namhafte Markenartikelfirmen wohl teilweise damit begonnen haben, die vorgenannten Firmen als Großhändler mit entsprechenden Konditionen anzuerkennen.

Gesprächsstoff gab es reichlich auf dem GVS-Forum Anfang April. Besonders heiß diskutiert wurde das Thema Großhandelsfunktionsrabatt.
Gesprächsstoff gab es reichlich auf dem GVS-Forum Anfang April. Besonders heiß diskutiert wurde das Thema Großhandelsfunktionsrabatt.

Gesprächsstoff gab es reichlich auf dem GVS-Forum Anfang April. Besonders heiß diskutiert wurde das Thema Großhandelsfunktionsrabatt.Der vom GVS-Präsidium geforderte Funktionsrabatt ist unabhängig von der dahinter stehenden Umsatzleistung zu sehen. Wie rechtfertigen Sie diesen bei den doch recht unterschiedlichen Leistungsangeboten der einzelnen GVS-Mitglieder?

Auch die Großhandelslandschaft von Morgen wird eine Vielzahl unterschiedlich aufgestellter PBS-Großhändler aufweisen – dies ist meine feste Überzeugung. Es wird auch in der Zukunft weiterhin sowohl überregional agierende als auch lediglich regional tätige PBS-Großhändler geben, die unterschiedlichste Dienstleistungen und Sortimente anbieten werden. Auch in der Zukunft wird der PBS-Großhandel benötigt, um über seinen Außendienst dem Hersteller zu ermöglichen, an jedem möglichen Ort in Deutschland präsent zu sein. Nur über den PBS-Großhandel ist es den Herstellern möglich, in Deutschland flächendeckend neue Produkte ein- und eine entsprechende Sortimentspflege durchzuführen. Einem Hersteller wird es ohne einen funktionierenden Systemgroßhandel kaum möglich sein, flächendeckend über einen eigenen Außendienst alle vom Großhandel belieferten Kunden zu besuchen. Der Hersteller muss sich der Chance bewusst sein, dass er über den PBS-Großhandel in die Lage versetzt wird, eine flächendeckende Marktdurchdringung zu erreichen. Dass dies nicht für alle Hersteller und alle Produkte eines Herstellers gilt, steht außer Frage.

PBS-Großhandel unter Zugzwang Ausgangspunkt für die aktuelle Diskussion zum Thema „Funktionsrabatt“ ist die vom GVS im Anschluss an die am 2. April veranstalteten Präsidiumssitzung und Mitgliederversammlung veröffentlichte Mitteilung. Darin heißt es unter anderem: „Die deutlich heterogenen Strukturen des Großhandels sowohl in den bedienten Zielgruppen als auch in den erbrachten Leistungen erfordern nach einhelliger Auffassung einen umfassenden, sensiblen und leistungsgerechten, aber auch differenzierten Umgang mit diesem Rabatt, der frei von Einzelinteressen bei sich ändernden Markt- oder Rahmenbedingungen diskutiert werden muss. ... Auf Ablehnung stieß in beiden GVS-Gremien auch die Information, dass offenbar weitere Markenartikelhersteller sowohl den Einkaufsgruppierungen des Einzelhandels bzw. deren Zentrallagern als auch neuen Geschäftsmodellen wie beispielsweise Soft-Carrier uneingeschränkte Großhandelsfunktion zuerkennen. Dies vor allen Dingen deshalb, da die vorgenannten Händler wesentliche Leistungen des PBS-Großhandels wie Kreditierung, Sortimentsauswahl, Hausmessen, Außendienst etc. nicht erbringen.“

www.gvsonline.de

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