Abmahnungen gezielt vorbeugen
- 08.12.2010
- E-Business
- red.
Jeder Betreiber einer Website oder eines Online-Shops unterliegt ständig der Gefahr einer Abmahnung. Dabei entstehen Kosten von oft weit mehr als 1000 Euro pro Abmahnung. Die meisten Verstöße betreffen dabei die ordnungsgemäße Formulierung der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung, die Vorgaben der Preisangabenverordnung, die Angaben im Impressum, die Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Fehlen bestimmter Informationen. Besonders beachtet werden sollten fremde Marken- und Urheberrechte.
Bei der Formulierung einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung ist unter anderem zu beachten, dass Beginn und Dauer der Widerrufsfrist richtig formuliert werden müssen. Der Gesetzgeber hat eine frei nutzbare Musterwiderrufsbelehrung und eine Musterrückgabebelehrung, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, herausgegeben (siehe bestform24 News vom 25.05.2010).
Schränken Sie diese Muster keinesfalls ein. Häufige Formulierungen, wie „Rücksendung nur in Originalverpackung“, „unfreie Sendungen werden zurückgewiesen“ oder „keine Rücknahme bei Sonderangeboten“, sind unzulässig und abmahnfähig.
Die Preisangabenverordnung schreibt vor, an welcher Stelle und in welcher Form Preise platziert werden müssen. Bei Online-Angeboten muss stets angegeben werden, ob der Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält und ob bzw. in welcher Höhe Versandkosten berechnet werden. Bei Fertigverpackungen und Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, muss der Grundpreis angegeben werden.
Bei den Pflichtangaben für das Impressum ist besonders wichtig, dass über den vollständigen Namen hinaus die ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail Adresse, Telefonnummer, je nach Rechtsform Ihres Unternehmens auch der gesetzlichen Vertreter, Registergericht und Registernummer sowie Umsatzsteuer-ID und Wirtschafts-ID und alle weiteren erforderlichen Angaben genannt werden.
Zur Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen die AGB vor Vertragsabschluss über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können.
Insbesondere beim Handel mit privaten Endkunden sind darüber hinaus verschiedene zwingende gesetzliche Regelungen zu beachten. Insbesondere dürfen keine Bestimmungen verwendet werden, die zum Nachteil von Verbrauchern von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Weiterhin muss der Kunde darüber informiert werden, wie der Kaufvertragsschluss – sowohl in juristischer als auch in technischer Hinsicht – mit dem Händler zustande kommt. Zudem müssen Sie angeben, ob der Kaufvertragstext gespeichert wird oder nicht.
Markennamen, Bilder und Texte von Herstellern und Wettbewerbern dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden. Dies gilt auch für Markennamen in Keywords oder Suchmaschinen.
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