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Bezahlsysteme im Wandel

Der Handel muss sich auf Veränderungen im Zahlungsverkehr einstellen: Beim Online-Shopping werden Paypal oder „Sofortüberweisung“ immer beliebter. Im stationären Geschäft wird das Lastschriftverfahren abgelöst.

Breites Angebot: Der Handel akzeptiert durchschnittlich mehr als fünf verschiedene Bezahlverfahren. (c) iStockphoto, 120777125
Breites Angebot: Der Handel akzeptiert durchschnittlich mehr als fünf verschiedene Bezahlverfahren. (c) iStockphoto, 120777125

Mit der stetig voran schreitenden Verbreitung und der Professionalisierung von Online-Shops hat sich auch im Bereich Zahlungsabwicklung einiges getan, wie eine aktuelle Studie des E-Commerce-Center-Handel (ECC-Handel) zeigt. Noch dominieren vor allem im B2B-Handel die klassischen Bezahlverfahren; doch Angebote wie Paypal oder „Sofortüberweisung“ werden immer häufiger eingesetzt. Die jetzt vorliegende Studie „Internet-Zahlungsverkehr aus Sicht der Händler“ des ECC-Handel untersucht das Angebot sowie Erwartungen und Erfahrungen mit den unterschiedlichen Zahlungsoptionen im Online-Handel.

Immer mehr Zahloptionen im Einsatz

Derzeit bieten Händler durchschnittlich fünfeinhalb Zahlungsverfahren an und damit im Schnitt gut eine Option mehr als noch bei der letzten Erhebung Ende 2009. Eine Sättigung des Marktes scheint nicht in Sicht. Die für die Studie befragten Händler gaben an, bis Ende des Jahres durchschnittlich zwei bis drei neue Bezahlverfahren einführen zu wollen. Ziel des breiten Angebots sei es zumeist, den Präferenzen der unterschiedlichen Zielgruppen gerecht zu werden und flexibel auf Kundenanforderungen reagieren zu können. Letzteres scheint vor allem für Händler relevant zu sein, die sowohl im B2B- als auch im B2C-Geschäft tätig sind. Sie weisen mit sechs angebotenen Verfahren die höchste Bandbreite auf. Reinen B2B-Händlern hingegen genügt zumeist mit durchschnittlich drei angebotenen Zahlungsvarianten ein kleineres Portfolio.

Internet-Verfahren auf dem Vormarsch

Obwohl klassische Zahlungsmöglichkeiten wie Vorkasse, Nachnahme, Rechnung und Barzahlung bei Abholung nach wie vor dominieren, holen die neueren Internet-Zahlungsverfahren weiter auf und verzeichnen teilweise deutliche Zuwächse. Allen voran das Online-Bezahlsystem Paypal, das wesentliche Marktanteile gewinnen konnte und mit einer Verbreitung von 83,4 Prozent in diesem Jahr hinter der traditionellen Vorkasse auf Platz zwei landet. Mit „Sofortüberweisung“ kommt ein zweites Online-Angebot unter die Top Ten. Auch bei der Art der Zahlungsverfahren zeigen sich Unterschiede zwischen dem Angebot für Geschäfts- und Endkunden. Im B2C-Bereich werden Paypal, Bezahlung bei Abholung, Nachname und Kreditkarte deutlich häufiger angeboten als im B2B-Bereich. Hier spielen der Studie zufolge nach wie vor der Kauf auf Rechnung sowie die Vorkasse die entscheidenden Rolle.

Auf Veränderungen im Zahlungsverkehr muss sich der Handel auch im stationären Geschäft einstellen. Mit dem Ziel, einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) zu schaffen, führt die Europäische Union die sogenannte SEPA-Verordnung Ende 2013 ein. Vorgesehen sind einheitliche Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr.

Lastschriftverfahren nur noch bis 2016

Nur noch bis zum 1. Februar 2016 kann das Elektronische Lastschriftverfahren in seiner heutigen Form genutzt werden. Die in Deutschland sehr beliebte und weitverbreitete Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, soll durch eine neue länderübergreifende Lösung ersetzt werden. Ein bedeutender Unterschied zu den bisherigen nationalen Verfahren wird darin bestehen, dass der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Kreditinstitute an Hand von „IBAN“ und „BIC“ anstelle der Bankleitzahl und der Kontonummer identifiziert werden. IBAN steht dabei für International Bank Account Number und ist eine standardisierte, internationale Bank- beziehungsweise Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Sie besteht aus maximal 34 Stellen, die je nach Land unterschiedlich genutzt werden können. Lediglich die ersten vier Stellen sind fest definiert. In Deutschland wird die IBAN beispielsweise mit 22 Stellen dargestellt: An den ersten zwei Stellen wird das Länderkennzeichen abgebildet, also DE für Deutschland. Eine zweistellige Prüfziffer dient zur Kontrolle der Kontonummer und der Bankverbindung vor der Ausführung der Zahlung. Anschließend folgt die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers sowie von hinten aufgefüllt die Kontonummer, welche je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfassen kann. Die Umstellung der heute im deutschen Zahlungsverkehr gebräuchlichen Kontonummern und Bankleitzahlen auf die international verwendeten IBAN und BIC soll durch verschiedene automatisierte Lösungen unterstützt werden, beispielsweise durch das internetbasierte „IBAN-Service-Portal“ der Deutschen Bundesbank. Als BIC wird der Business Identifier Code, die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts, bezeichnet.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Handelsverband Deutschland (HDE) beim Europäischen Bankenverband (EPC) für Vereinfachungen der vorgesehenen künftigen Bezahlverfahren eingesetzt. Nach Aussage der Experten geht es dabei vor allem um für alle Nutzer akzeptable Bedingungen beim Lastschriftenverfahren. „Die bisherige Entwicklung der Regelwerke hat sich vor allem auf die Bankenprozesse konzentriert, ohne dass die Auswirkungen auf die Nutzer ausreichend beachtet wurden. Hier ist noch Nachbesserungsbedarf“, so Ulrich Binnebößel vom HDE.

HDE fordert Vereinfachungen

Der HDE plädiert unter anderem für den Verzicht auf die Angabe von Namen und Adresse des Zahlers bei der Lastschrift, da diese ohnehin nicht überprüft würden und das Verfahren für den Kunden sehr umständlich werden lassen. Auch der Umweltschutz käme in den bisherigen Plänen zu kurz: Bislang ist bei der Verwaltung der Lastschriften die Papierform vorgesehen. Außerdem forderte der HDE die deutsche Kreditwirtschaft dazu auf, die bereits heute mögliche SEPA-Option einer verkürzten Einzugsfrist zu unterstützten. Sollten die Banken diese Option nicht nutzen, müssten Händler künftig mindestens fünf Tage auf den Forderungsausgleich warten. Auch hier äußert Ulrich Binnebößel Bedenken: „Eine solche Verzögerung würde die Händler deutlich schlechter stellen als heute und ist nicht akzeptabel.“

www.ecc-handel.de

www.einzelhandel.de

www.bundesbank.de

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