KWG: Leitfaden und Muster-Vertrag
- 11.12.2009
- Handel
- red.
Wie berichtet, betrifft die Neuregelung unter Umständen auch Fachhändler, die Leasingverträge oder leasingähnliche Verträge mit Endkunden schließen – was besonders im Bürotechnikbereich gang und gäbe ist. Wer sich als Fachhändler noch nicht mit dem Thema beschäftigt hat, sollte dies dringend tun, denn am 31. Dezember läuft die Frist zur Anzeige bei der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ab.
Der BBW-Leitfaden stellt daher die wichtigen Fragen, damit die Händler die gegebenenfalls notwendigen Schritte gemeinsam mit ihren Wirtschaftsprüfern einleiten können.
Zunächst müsse aber geklärt werden, ob es sich bei den abgeschlossenen Leasing- oder leasingähnlichen Verträgen tatsächlich um Finanzierungsverträge im Sinne des KWG handelt und ob unter Umständen Vertragsergänzungen oder Vertragserweiterungen bei laufenden Verträgen zu einer Meldepflicht führen. Der BBW weist daraufhin, dass, selbst wenn sich der Fachhändler entschließt, sein Finanzierungsgeschäft einzustellen und mit einem Finanzdienstleister zu kooperieren, die Meldung an die BAFin erfolgen muss, da die Meldepflicht rückwirkend zum 25. Dezember 2008 besteht. Zusätzlich hat der BBW einen „All-in“-Mustervertrag veröffentlicht, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) als „nicht als Finanzierungsleasingvertrag im Sinne der genannten Vorschrift“ einstuft.
Damit steht dem Fachhandel die Möglichkeit offen, seine eigenen Verträge auf möglichst ähnliche Inhalte zu überprüfen und sich damit gegebenenfalls ebenfalls die Freistellung zu holen. Allerdings handele es sich bei den Entscheidungen der BAFin immer um Einzelfallentscheidungen – so sei dem BBW eine nahezu gegensätzliche Auskunft gegeben worden.
Leitfaden, Vertragsvorlage und die Antwort der BAFin stehen unter www.bbw-online.de > Fachthemen > Recht + Finanzen > Leasing + KWG light zum Download bereit.
Übrigens: Auch die Verbundgruppen Büroring und Soennecken bieten ihren Mitgliedern Musterverträge an, die als Handlungsvorschläge genutzt werden können und verschiedene für den Handel mit Bürotechnik übliche Szenarien umfassen.