Bessere Orientierung beim Einkaufen
- 27.09.2007
- Handel
- red.
Erste Umsetzungen in der Praxis: Seit Anfang August sind zahlreiche „Schreibwarenzeichen“ im Handel montiert.In den ersten Städten können Verbraucher qualifizierte Fachgeschäfte für Schreibwaren und Bürobedarf jetzt schon von weitem erkennen. Anfang August wurden mehrere Dutzend Leuchtdisplays mit dem neuen Branchenlogo an den Fachhandel ausgeliefert. Jetzt hängen die ersten Schilder, trotz des Trubels des momentanen Saisongeschäfts, an PBS-Fachgeschäften in Deutschland. Die ersten Geschäfte mit dem Leuchttransparent als Wegweiser sind Albers in Dörpen, Beuse in Medebach, Holler in Friedberg, Müller in Iserlohn, Pfennings in Würselen, Schwanz in Radevormwald, Süßmuth in Giengen, Vollrath in Karlsruhe und Wittkopp in Mellendorf.
Die Preise für die Leuchttransparente konnten nach dem Anlaufen der Aktion nun deutlich gesenkt werden: Ein beleuchtetes Wandpaneel mit dem Schreibwarenzeichen in der Größe 70 x 70 cm kostet jetzt 109 Euro. Auch ein Schild mit hinzugefügtem Firmennamen ist ab 189 Euro möglich. 49 Euro werden für Lieferung und Verpackung berechnet. Die Komplettmontage kann ebenfalls über den Schilder-Hersteller abgewickelt werden; wer einen örtlichen Monteur beauftragt, kann bei den Anfahrtkosten jedoch meist Geld sparen.
Neue Variante: Schreibwarenzeichen mit SchriftzugBBW-Logo individuell einsetzbar
Zur Nutzung des rechtlich geschützten Zeichens sind ausschließlich Händler berechtigt, „bei denen qualifizierter Bürobedarf stattfindet“, das heißt, die sich klar zu Qualität in Sortiment und Beratung bekennen. Wer das Logo nutzen möchte, muss seinen Antrag beim Bundesverband Bürowirtschaft (BBW) in Köln einreichen. Dieser prüft die Kriterien und erteilt die schriftliche Berechtigung zur Nutzung des Branchenlogos. Mit der Einwilligung sendet der BBW jedem Nutzer dann auch die Druckdateien zu, so dass das Logo individuell und mit viel Gestaltungsfreiraum verwendet werden kann, wie etwa auf Firmenwagen, Briefpapier, Aufklebern, Visitenkarten, Prospekten, der eigenen Internetseite und ähnliches. Das Logo selbst darf allerdings in Form oder Farbe nicht geändert werden, darauf weist der BBW besonders hin. Weitere Details sind in speziellen Unterlagen sowie auf der Website zu erhalten. Wer zu den genannten Konditionen ein Schreibwarenzeichen-Leuchttransparent für seine Ladenfront erwerben möchte, kann seinem Nutzungsantrag einfach das Bestellformular für das Schild beilegen.
Antragsformular, Allgemeine Nutzungsbedingungen sowie Bestellformular für Leuchttransparente sind auf der Web-site als Downloads verfügbar oder können in der BBW-Geschäftsstelle (Tel. 0221-94083-30 und Fax -90) angefordert werden.