„Gift im Stift“ – Schadstoffe in Schulprodukten
- 01.10.2008
- Markt + Service
- red.
Das Resultat: „Jedes zehnte der 100 getesteten Produkte hätte nicht verkauft werden dürfen.“ Vor allem die Produkte von „Billiganbietern“ hielten die Vorgaben häufig nicht ein, aber auch auf Marken ist nach Angaben von Stiftung Warentest „nicht immer Verlass.“ So wird unter anderem der Buntstift „Colour Grip 2001” von Faber-Castell im Test als „stark belastet“ bewertet.
Die Stiftung Warentest hat erneut Schulprodukte unter die Lupe genommen – die Untersuchungsergebnisse bleiben nicht unwidersprochen.Bemängelt wird zum einen der Gehalt an Diisobutylphthalat (DIBP) in der Lackierung des Stifts. Des Weiteren wurden in der Mine des schwarzen Buntstifts polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden. In einer Stellungnahme weist der Hersteller die Vorwürfe entschieden zurück: Der Anspruch bestmöglicher Qualität zeige sich in der sorgfältigen und sehr strengen Auswahl der Rohstoffe, Produktsicherheit, Umweltverträglichkeit und permanenter Qualitätskontrolle. Mit dem Vorwurf konfrontiert, habe das Unternehmen ein unabhängiges Prüfinstitut beauftragt, dies zu überprüfen. Das Prüflabor konnte weder DIBP noch andere Phthalat-Weichmacher finden. Im Bezug auf die in der Mine des schwarzen Buntstifts gefundenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) erklärt der Hersteller, dass es sich dabei um Spuren von Pyren und Fluoranthen handelt. Nach Angaben des Unternehmens gelten diese Substanzen nachweislich weder als giftig noch als krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd. Als weiterer Markenhersteller reagierte auch Bic auf den Vorwurf, dass der „Kids Evolution”-Buntstift (Farbe Schwarz) laut Warentester einen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoff (PAK/PAH) enthalten. „PAK/PAH im Blei findet man, wenn Industrierußmaterial verwendet wird. Es stellt lediglich Unreinheiten im Industrierußmaterial dar, was bedeutet, dass es in sehr geringen Mengen auftritt“, heißt es in der Stellungnahme des Konsumgüterherstellers. „PAK in Industrieruß wird von Experten (an der Universität Düsseldorf angestellte Studie) als nicht bioverfügbar angesehen, das heißt, dass es den menschlichen Blutkreislauf nicht erreichen kann. Der Industrieruß ist fest in eine Polymermatrix eingebunden. Im Ergebnis dessen kann Industrieruß selbst nicht austreten.“