Veränderte Einkaufsregeln
- 15.01.2013
- Markt + Service
- red.
Die Verwaltungsvorschrift „für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen“ wurde im vergangenen Jahr beschlossen. Sie enthält Vorgaben, wie Umweltkriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen sind – auch beim Einkauf von Büroartikeln, technischer Büroausstattung, Reinigungsmitteln und -dienstleistungen. Im entsprechenden Leistungsblatt der Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ werden nunmehr verbindliche ökologische Mindestkriterien für die Beschaffung von Büroartikeln wie Kugelschreiber, Korrekturhilfsmittel und Büroklebstoffe aufgeführt. So sind Heftklammern aus reinem Stahl oder oberflächenverzinktem Stahl zu beschaffen. Sie dürfen nicht kunststoffbeschichtet oder lackiert sein, Büroklebstoffe dürfen weder Lösemittel noch Formaldehyd enthalten.
Allerdings betrifft die Regelung, die für alle Einrichtungen und Unternehmen des Landes Berlin gilt, lediglich Aufträge ab einem Wert von 10 000 Euro. Das bislang angewandte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom Juni 2010 kannte eine solche Grenze nicht. Umweltverbände und Opposition bezeichneten daher die neue Vorschrift als Rückschritt. Natürlich ist die Beachtung ökologischer Vorgaben auch bei einem Einkauf unterhalb der Grenze von 10 000 Euro nicht verboten.
Die Regierung aus SPD und CDU will mit den neuen Regelungen ökologische und ökonomische Ziele miteinander verbinden. Bei der Auftragsvergabe könne ein erheblicher Beitrag für den Umweltschutz geleistet werden, indem umweltfreundliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen konsequent bevorzugt werden: „Die öffentlichen Einrichtungen in Berlin beschaffen jährlich Produkte und Dienstleistungen im Umfang von rund vier bis fünf Milliarden Euro“, so die Stadt Berlin.
In den nächsten Jahren soll die Verwaltungsvorschrift fortgeschrieben werden: So ist zum Beispiel die Erstellung von weiteren Leistungsblättern geplant, Gespräche mit Verbänden und Unternehmen hierzu finden bereits statt.
Wertung von Angeboten
Nach den Regeln des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind schon seit 2010 bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten nicht nur die reinen Anschaffungspreise, sondern auch die vollständigen Lebenszykluskosten des Produkts oder der Dienstleistung zu berücksichtigen. Basierend auf dieser gesetzlichen Verpflichtung werden in der neuen Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ nun sukzessive konkrete Berechnungshilfen vorgegeben. Dadurch soll eine verminderte Umweltbelastung des Einkaufs mit einer Entlastung der öffentlichen Haushalte verbunden werden. Für strombetriebene Geräte sind die Lebenszykluskosten jetzt das alleinige Zuschlagskriterium, das jeweils wirtschaftlichste Angebot soll das Rennen machen.