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Schlanke Rechtsform für den Mittelstand

Durch weniger Mindeststammkapital, eine schnellere Registrierung und vereinfachte Übertragungsregeln für Geschäftsanteile soll die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) attraktiver werden.

Das Bundeskabinett beschloss Ende Mai den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG);

das 2008 in Kraft treten soll. Damit reagiert das Kabinett auf den zunehmenden Run auf die verlockenden Regelungen der Rechtsform einer Limited. Die Zahl der Limited-Gründungen aus Deutschland heraus wird Presseberichten zufolge bereits auf 40 000 ge- schätzt, ist aber mit verschiedenen Nachteilen behaftet.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein.”
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein.”

Bundesjustiz-ministerin Brigitte Zypries: „Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein.”Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will mit dem Gesetzentwurf Wettbewerbs-nachteile gegenüber dem Ausland beseitigen, ohne die Vorteile der deutschen Rechtsform aufzugeben. Zudem verspricht die Bundesregierung Gläubigern und Gesellschaftern einer GmbH einen besseren Schutz vor Missbrauch und Betrug. „Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen. Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

"Personenunternehmen bleiben im Einzelhandel die dominierende Rechtsform"

Wenn das MoMiG wie geplant in der ersten Hälfte 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern ist eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Sie ist an den Maximen orientiert: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Vorgesehen ist ein Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird er verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag nicht mehr notariell beurkundet werden. Das Mindeststammkapital wird von 25 000 Euro auf 10 000 Euro Gründungskapital heruntergesetzt. Zusätzlich soll es eine „Einsteigervariante“ geben, die ganz ohne Mindeststammkapital auskommt. Solche Firmen werden verpflichtet einen Teil ihrer Gewinne einzubehalten, um damit nach und nach das normale Stammkapital einer GmbH aufzubauen. Auch die Höhe der Stammeinlagen wird dereguliert: Jeder Geschäftsanteil muss nur noch einen Mindestbetrag von einem Euro haben. Um die Eintragung von GmbHs in das Handelsregister zu beschleunigen, wird die Eintragung auch dann erfolgen können, wenn staatliche Genehmigungen für den geplanten Gewerbebetrieb (noch) nicht vorliegen. Ergänzt wurden außerdem Vorschläge zur praxistauglichen Ausgestaltung des Rechts der Kapitalaufbringung. Schließlich werden ungeeignete Personen noch leichter von der Bestellung zum Geschäftsführer ausgeschlossen werden können. Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des HDE, kommentiert die Novelle auf den Handel bezogen: „Auch wenn die GmbH durch die Reform als Kapitalgesellschaft an Attraktivität gewinnt, wird im Einzelhandel das Personenunternehmen die dominierende Rechtsform bleiben.“

Heute sei rund ein Zehntel der Einzelhandelsunternehmen als GmbH organisiert. Sie würden mehr als 80 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Das entspreche etwa einem Viertel des Gesamtumsatzes der Branche. GmbHs seien im deutschen Einzelhandel bisher vor allem im größeren Mittelstand und bei Großunternehmen vertreten.

www.bmj.de, www.hde.de, www.mittelstanddirekt.de

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